Hallo Daniel,
dass es jetzt bei deiner Reifenbreite wieder nur eine Felge mit einer Maulweite von 19 mm wurde, finde ich nicht so gut. Die XR 4.2d ist mit ihren 400 gr. sehr leicht, das mag ein Vorteil sein, aber laut der oben genannten ETRTO Tabelle (Quelle DIN 7800) halt für einen 50 - 559 Reifen zu schmal. Deshalb würde ich Dir unabhängig von der Aufbohren oder Nicht-Aufbohren-Problematik empfehlen mit dem Luftdruck nicht mehr auf 4,5 bar zu gehen, sondern vielleicht max. nur noch auf 3,5 bar.
Dass du die 4.2d bekommst hat sicherlich dein Händler oder DT bestimmt. Ich hätte mich allerdings nun um die Tabelle und den Zusammenhang wissend etwas mehr auf die Hinterbeine gestellt nach dem Motto: Gut auf Kulanz ist nur eine 4.2d drin, ich will aber jetzt eine FR 5.1d und die Preisdifferenz geht auf meine Kappe.
Der Ventilloch-Durchmesser scheint bei DT ein bißchen ein Problem zu sein. Der ist bei allen Modellen 6,5 mm, außer bei der FR 6.1d beträgt er 8 mm. Bei den meisten anderen Herstellen gibt's die Felgen in beiden Ausführungen. D.h wenn, man keine unzulässige Manipulation durchführen will, ist man auf die Ventilvariante durch die Vorgabe von DT festgelegt.
Dass DT nicht will, dass nachträglich an ihren Felgen rumhantiert wird ist logisch. Dass dadurch die Garantie erlischt auch. Wer also unbedingt Autoventile will, hat bei DT schlechte Karten.
(Anbei eine kl. Bemerkung meinerseits: Es mag zwar praktisch sein an der Tanke Luft nachfüllen zu können, sofern denn die Dinger den nötigen Druck liefern, aber bei den Rädern meiner Frau ist es so, dass am alten Rad mit den Autoventilen viel häufiger nachgepumpt werden muss als am neuen Rad mit frz. Ventilen. Ich führe das auf die Ventile zurück. Auch Sohnemanns 24"-MTB mit Autoventilen bedarf mehr Aufmerksamkeit. Deshalb kaufe ich keine Schläuche mehr mit Autoventilen.)
So wie die meisten Hersteller und Händler die ETRTO Tabelle (Quelle DIN 7800) bei der Laufraddimensionierung ignorieren, so gerne sind die Händler auch beim Ventillochaufbohren dabei. Dass dabei die Herstellergarantie erlischt, so wie in deinem Fall, scheint ihnen nicht bewußt zu sein. Man muß allerdings auch sagen, dass es in den allermeisten Fällen keine Probleme gibt. Die beiden Felgen, die ich aufgebohrt habe, sind den normalen Felgenbeißer-Tod, sprich Flanke wegen Materialabrieb gesprengt, gestorben.
Da ein Mitarbeiter deines Händlers die Felge aufgebohrt hat, sehe ich es auch so, dass der Händler die kompletten Einspeichkosten übernehmen sollte.
Gruß
Wolfgang