Es ist jetzt so ausgegangen:
Die Felge wurde vom Fahrradhändler eingeschickt und das Ergebniss war das die Felge durch das aufbohren des Ventilloches fürs Autoventil die Garantie erloschen ist. Die Felge wurde auf Kulanz dennoch getauscht. Jetzt ist es aber so das ich die Felge nicht aufgebohrt habe und der der das beim Fahrradhändler gemacht hat nicht mehr dort arbeitet. Ich habe dem Fahrradhändler erklärt das ich das nicht aufgebohrt habe und das somit das einspeichen der neuen Felge eigentlich auf Kosten des Händlers gehen muss. Denn es wurde nirgends schriftlich darauf hingewiesen das durch so ein modifizieren die Garantie erlischt. Ich selber hab bei der Zusammenstellung nur den Wunsch geäussert gerne Autoventile zu haben anstatt der anderen Ventile. Somit hätte mich der Händler dann darauf hinweisen sollen das das ohne den Tausch der Felge nicht gehen wird. Das wurde aber versäumt.
Wir haben uns so geeinigt das ich nur die Hälfte der Kosten des Einspeichens trage und es mir offen bleibt ob ich jetzt selber die Felge aufbohre oder nicht. Vorsichtshalber habe ich mir ein Schlauch gekauft um dieses zu vermeiden.
Was der Händler erwähnt hat war, das die Felge in der Konstellation Felge --> Reifen bedenkenlos betrieben werden kann. Die Ursache des Felgenschadens war angeblich das aufbohren, wodurch das Material ein Schaden genommen hat.
Jetzt wurde mir eine neue Felge geliefert die jetzt eine Maulweite von 19mm hat. Das ist die 4.2D von DT-Swiss.
Letztendlich ist man als unwissender wirklich darauf angewiesen das man vom Radhändler ehrlich beraten wird.
lg
Danjel