In Antwort auf: ardeche

In Antwort auf: Spargel

....hier in Bayern, woanders wahrscheinlich genauso, ist das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen einschließlich Wiesen !!! in der Vegetationszeit prinzipiell untersagt, für Wiesen gilt dies i.a. von April bis Oktober....


...es gibt das Recht aufs Betreten der freien Landschaft. Jedermann kann und darf die freie Landschft betreten. EIn EInzäunen ist in der Regel nicht statthaft (LSG, bzw. Satzungen der Gemeinden...)

Ja und, Holger?
Die Wiese eines Bauers ist eingezäunt oder nicht keine freie Landschaft, ob das einem Outdoorfan paßt oder nicht.
Und auch das LSG kennt massenhaft Einschränkungen bis hin zum vollständigen Betretungsverbot zB von Schilfgürteln.
Was nicht verboten werden kann ist die Passage von Wegen ohne Fahrzeuge d.h. zu Fuß.
Also kann man auch am Wegesrand, ich würde auch den Straßengraben dazu zählen, ein Biwak machen.

ciao Christian