Hallo & danke! das ist doch mal was handfestes! Völlig neu war mir dieses:
Zelten in der freien Landschaft ist, ausgenommen im Wald, in keinem Bundesland explizit verboten. Und in Deutschland gilt das Rechtsprinzip des Verbotsvorbehaltes. Soll heißen: alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist zunächst erlaubt. Aber ACHTUNG: freie Landschaft ist in Deutschland in vielen Fällen Privatgrund und hier gelten die Eigentumsrechte des Besitzers und fremdes Eigentum ist grundsätzlich vor der Einwirkung anderer geschützt wobei ich mich wiederum folgendes Frage: wenn ich also prinzipiell erst einmal das Recht habe, auf einer nicht-privaten Wiese zu Zelten, dann darf ich doch eigentlich erwarten, daß eine Privat-Wiese dann auch entsprechend gekennzeichnet oder umzäunt o.ä. ist.
Wenn ich aber nun davon ausgehe, daß ich auf jeder Wiese zelten darf, wo weder ein Schid steht, noch ein Zaun ist, dann sind wir im Prinzip beim "allemannsretten"...
Tja, was meinen die Hobby-Rechtsanwälte

?
Gruß!