Wenn du als Vorfahrtsberechtigter durch eine (normale) Bremsung den Unfall hättest klar vermeiden können und es nur zum Unfall kam, weil du *nicht* (oder bewußt zu spät) gebremst hast, so hast du deine Vorfahrt erzwungen. Mag juristisch jetzt nicht völlig perfekt ausformuliert sein, dürfte aber des Pudels Kern treffen.
ja und?
wer nicht bremsen will, wenn es unvermeidlich ist ... naja, da liegt wohl eher ein problem mit der notwendigen mentalen reife vor.
wenn das also passiert, war entweder der vorfahtberechtigte wesentlich schneller, als der vorfahrt mißachtende in der situation annehmen kann - und kann deshalb nicht mehr bremsen (schuld oder mitschuld des vorfahrtberechtigten, klarer fall von überhöhter geschwindigkeit, nicht von "vorfahrt erzwingen").
oder der vorfahrt mißachtende ist so verpeilt - warum auch immer - daß er dem vorfahrtberechtigten so kurz vor die vorderräder schnipst, daß dieser nicht mehr bremsen kann (schuld beim vorfahrt mißachtenden).
wenn der vorfahrtberechtigte reinkachelt, weil er nicht bremsen will, siehe oben (idiotentest).
aaaber: wenn es so kracht, kann das rein logisch deshalb keine erzwungene vorfahrt sein, weil die vorfahrt schon längst genommen wurde. also da ist nicht mehr die frage vorfahrt oder nicht. das fahrzeug, dessen fahrer die vorfahrt mißachtet hat, befindet sich schon auf der fahrbahn des fahrzeuges, welches vorfahrt gehabt hätte.
der vorgang des mißachtens der vorfahrt ist dann quasi schon abgeschlossen.
sollte es unter juristen wirklich den begriff der "erzwungenen" vorfahrt geben, o.k., das wäre deren problem und nicht der einzige begriff im juristendeutsch, der mit der eigentlichen bedeutung der wörter nicht mehr so viel zu tun hat. juristen müssen sich im studium leider
nicht mit logik herumschlagen, sondern mit solchen - für juristen äußerst wichtigen - sachen wie etwa volkswirtschaftslehre.
MfG