Wenn du als Vorfahrtsberechtigter durch eine (normale) Bremsung den Unfall hättest klar vermeiden können und es nur zum Unfall kam, weil du *nicht* (oder bewußt zu spät) gebremst hast, so hast du deine Vorfahrt erzwungen. Mag juristisch jetzt nicht völlig perfekt ausformuliert sein, dürfte aber des Pudels Kern treffen.
Soll heißen: Du siehst, daß dir jemand die Vorfahrt nimmt und hältst trotzdem drauf, weil du ja Vorfahrt hast.

Sozusagen eine leicht abgewandelte Form des alten "Schißhasenspiels".
Grüße,
André