In Antwort auf: trubby

In Antwort auf: Joese

[...] Es widerstrebt auch meinem Rechtsempfinden wenn ein Vorfahrtsberechtigter an einer Kreuzung bei einem Zusammenstoß eine Mitschuld bekommt, weil er seine Vorfahrt “erzwungen“ hat. Soll es ja auch geben!
Zum Teufel: Wofür sind denn Regeln da, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann?
Bin ich zu naiv? Zu bequem?


Ja. grins
Die StVO versucht, deine Pflichten als Fahrzeugführer zu beschreiben und ein wenig den Verkehrsablauf zu regeln. Sie gewährt dir keinerlei Rechte.


eine mitschuld bei "erzwingen" der vorfahrt verstößt allerdings auch gegen mein durchschnittsbürger-rechtsverständnis.

wie soll dieses "erzwingen" denn aussehen oder besser gesagt, wann kann es wegen vorfahrtproblemen krachen?

entweder die geschwindigkeit desjenigen mit vorfahrt ist zu hoch.
oder die sicht ist behindert oder ... oder ... - alles sachen, die schon geregelt sind (den bedingungen angepasste fahrweise).

in allen anderen fällen gefährdet derjenige, der die vorfahrt mißachtet, bewußt sich selber und den anderen. wenn der dadurch geschädigte dann auch noch mitschuld bekommen soll ... na schönen dank.

das würde im umkehrschluß nämlich bedeuten, daß ich in jeder situation, die so ausssieht als könnte möglicherweise eventuell vielleicht unter umständen jemand mir die vorfahrt nehmen wollen, schon anfangen müßte zu bremsen, weil ich ansonsten an einem crash mitschuld wäre.
das allerdings würde nur zu oft als ermunterung zur mißachtung der vorfahrt angesehen werden und damit dem rowdytum vorschub leisten.

MfG