Übrigens der Satz: "Eltern haften für ihre Kinder", den man oft liest, ist totaler juristischer Blödsinn. Eltern haften für ihre minderjährige Kinder aufgrund der Ausischtspflicht grundsätzlich.
Der zitierte Satz ist natürlich Unsinn und vor allem völlig unnütz. Aber sooo einfach, wie Du das darstellst, ist die juristische Lage nicht. Es kommt auf die einzelne Situation an, auf das Alter des Kindes/Jugendlichen, auf seine vorauszusetzende Einsichtsfähigkeit, auf Art/Intensität der tatsächlich geführten Aufsicht (müssen nicht Eltern sein!) usw. Überlass doch den bekanntermaßen häufig Taxi fahrenden Anwälten noch ein paar Brosamen.