Hallo Suse,
ich schließe es nicht pauschal für jegliche Wege oder Flächen,
sondern speziell für die Insel Helgoland, wo weder der Verkehr mit Kraftfahrzeugen noch das Radfahren zugelassen sind,
der § 49 (STVO) Helgoland aber dennoch eindeutig dem Geltungsbereich zuordnet.