Aber ich frage mich dennoch ob die STRASSENverkehrsordnung auf irgendwelchen Wegen gilt, die alles mögliche sind, aber keine Strassen.
Hauptaussage von mir bleibt nach wie vor: Was denn sonst?
Auf Parkplätzen - definitiv keine Straße - gilt die StVO sinngemäß.
Ein Radweg - ob straßenbegleitend oder nicht, unterliegt meines Erachtens selbstverständlich auch der StVO.