Hmmmm,
also da muß ich wohl eine piruette drehen
ich bezog das auf die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Situation.
es gilt rechts vor links der Autofahrer hatte Vorfahrt
zu der Beschilderung muß ich fragen:
Gibt esüberhaupt ein Schild was unter dem Einbahnstrassenschild darauf hinweßt, das da Radfahrere herauskommen könnten
Mir ist keins bekannt.
-weder als rad noch als autofahrer
Ich würde dennoch sagen das weiterhin rechts vor links gilt, muß aber in wirklichkeit passen und zugebe, dass ich es nicht weiß.
Also würde ich dem Vorschlag zustimmen: Lieber das Auto vorlassen als Vorfahrt gehabt und platt.
Grüße Max