hallo,
ohne dies belegen zu können kann ich mich an ein gerichtsurteil erinnern, wo in einer situation wie der deinen nach einem unfall dem autofahrer eine größere teilschuld (als "normalerweise") angelastet wurde. einziger unterschied: die einbahnstrasse war nichteinmal von der sorte, die radfahrer falsch herum befahren dürfen. du hast also in diesem fall vorfahrt! ob du dieses recht aber auch immer durchsetzen solltest...

- lieber nicht!
gruss, s.