In Antwort auf: MarieLu

Wenn also aufgefundene / überprüfte Fahrräder nicht zugeordnet werden können, liegt es einfach daran, dass der rechtmäßige Besitzer bei der Anzeigeerstattung keine Rahmennummer nennen konnte / wollte - oder diese falsch genannt oder in die Fahndung eingegeben wurde.... Oder er hat erst gar keine Anzeige erstattet.



Hallo Uwe! schmunzel

Zitat:
Jeder, der sein Fahrrad für einen wertvollen Gegenstand hält und es nach einem Diebstahl gerne wiederhaben möchte, wird doch wohl seine Rahmennummer bzw. den Code irgendwo notiert bzw. fotografiert haben, oder? Ich hab' den Fall zwar noch nicht erlebt aber ich kann mir vorstellen, dass eine Versicherung, die gegen den Diebstahl abgeschlossen wurde, eine Anzeige bei der Polizei voraussetzt, bevor es Schadenersatz gibt. (So "mal schnell" von der Versicherung ein neues Rad finanzieren lassen, naja, ich weiß nicht, ob das funktioniert...)


Also auch ich habe Fotos und Rahmennummern von meinen Fahrrädern. Und ich habe auch die Rahmennummer, die mein Händler auf die Rechnung geschrieben hat, mit der tatsächlichen abgeglichen... und rate mal, was ich da bei einem Fahrrad festgestellt habe...?!? wirr Das war zwar "nur ein kleiner Zahlendreher"; der hätte im Zweifelsfall aber dazu geführt, dass ich mein Fahrrad im Falle eines Diebstahls nicht wieder bekommen hätte.

Ich habe heute mal die Statistik der in den letzten beiden Monaten in einem Zuständigkeitsbereich entwendeten Fahrräder angesehen:

Insgesamt: 43 Fahrräder
davon
- 32 mit angegebenem Wert von 100 bis 200 €
- 9 mit angegebenem Wert von 250 bis 500 €
- 2 mit angegebenem Wert 500 bis 1000 €
- 0 mit angegebenem Wert über 1000 €

hiervon:
3x angegebene Rahmennummer / Kaufunterlagen vorhanden
1x Codierung / Kaufunterlagen und Foto vorhanden

weiter:
Lediglich 10 Fahrräder wurden einigermaßen(!) brauchbar beschrieben (außer Farbe und Laufradgröße)

Angegebene Art der Sicherung:
2x Speichenschloss
14x Ringschloss / nicht an Gegenstand angeschlossen
13x Spiralschloss / Rahmen an Gegenstand angeschlossen
10x Bügelschloss / nicht an Gegenstand angeschlossen
4x Langbügelschloss / an Gegenstand angeschlossen

Wie hoch die Dunkelziffer ist, ist natürlich unklar.

Fraglich ist, ob tatsächlich nur so "wenige" höherwertige Fahrräder entwendet wurden - und wenn ja, warum???
Sind die besser gesichert?
Wird keine Anzeige erstattet, weil die Rahmen codiert sind?
Wird keine Anzeige erstattet, weil keine entsprechende Versicherung besteht?
...oder weil es Hehlerware ist?

Zum Thema "Versicherung" kann ich nur sagen, dass die meisten Unternehmen lediglich die Bestätigung einer Anzeigeerstattung verlangen. Es gibt kaum Versicherer, die nicht zahlen, wenn eine Individualnummer (Rahmennummer und/oder Code) nicht bekannt ist. Und das finde ich schlimm! - böse

Als Begründung, warum denn nicht bei Versicherungsabschluss ein entsprechender Fahrradpass (für jedes Fahrrad im Haushalt) in Kopie vorgelegt werden muss, wird auf den Verwaltungsaufwand verwiesen.
Das führt anscheinend oft zu leichtfertigem Handeln seitens der Eigentümer und häufig auch zu Betrug z.N. der Versicherung.
Wenn man bedenkt, wie hoch der hieraus resultierende volkswirtschaftliche Schaden ist... wirr

Gruß...