Hallo Werner,
...eindeutige Seriennummer gibt's nur im Zusammenhang mit dem Hersteller, genauso wie bei Fahrradrahmenhersteller. Du als Eigentümer deines Wertgegenstandes bist erst durch Anmeldung bei deiner Versicherung bzw. durch Anmeldung des Gerätes beim Hersteller irgendwo hinterlegt. So ist es z. B. bei Nikon. Nur dann findet ein/e fleißige/r PolizistIn heraus, wem denn die Nikon oder die Canon gehört, die unter der Hehlerware gefunden wurde, nachdem eine Hehlerbande geschnappt wurde.
Hallo Uwe!
Man muss hier unterscheiden zwischen Serien - und Individualnummer!
Die Seriennummer gibt den Artikel mit dem Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt an.
Davon gibt es also mehrere bis ganz viele identische.
Die Individualnummer hingegen ist einzigartig - und für diesen Artikel (zumindest für dieses Produkt und von diesem Hersteller) nur einmal vergeben.
Es wird i.d.R. (Ausnahmen; Fahrraddiebstähle gehören aber garantiert nicht dazu) nur die Individualnummer gespeichert.
Würde man die Seriennummer speichern, hätte dies zur Folge, dass , wenn man z.B. mal vom Beispiel Cannondale ausgeht, diverse Fahräder eine identische gespreicherte Nummer hätten. Das gleiche Problem gäbe es z.B. auch bei Notebooks. Z.B. das Modell xy von Firma yz.
Cannondale, z.B., hat an der Unterseite des Tretlagers zwei ca. 10stellige Nummern, die untereinander stehen - und leider noch durch die Schaltzugführung verdeckt sind, eingeschlagen.
Dummerweise kennt kaum jemand deren Bedeutung!
In diesem Fall ist es nämlich so, dass die obere Reihe die Allgemeinidentifizierung (Modell, Rahmengröße, Baujahr pp.) angibt... und erst in der 2. Reise die Individualnummer eingeschlagen ist.
Kannst Du Dir vorstellen, was passiert, wenn jemand unwissentlich die Zeichenfolge der 1. Reihe in die Sachfahndung eingibt???
Auch bei Cannondale kann man (wie bei Nikon) sein Fahrrad registrieren lassen.
Lt. Cannondale Europe (Holland) nach aber kaum jemand Gebrauch davon.
Und für die Sachfahndung ist das übrigens völlig bedeutungslos.
Das riesige Problem, dass sich hier im konkreten Fall auftut, ist vielmehr das, dass ein Eigentümer seine Rahmen- (Individual(!)nummer zwecks Sachfahndung angibt. Und wenn dann tatsächlich ein solches Fahrrad kontrolliert wird, müsste der Polizeibeamte im Falle einer Konrolle vor Ort die Schaltzüge nebst deren Führung entfernen, um die sowohl die Allgemein- als auch die Individualnummer zu erkennen.
...und diese Lösung ist einfach nur schlecht gemacht und gedacht.
Dies würde nämlich bedeuten, dass jedes verdächtige Fahrrad erstmal "in Verwahrung genommen" werden müsste, um es innerhalb der nächsten Tage entsprechend "untersuchen" zu lassen.
Wenn ein Polizist vor Ort die Schaltzüge nebst deren Führung entfernen und wieder anbringen könnte, wäre das ein Glücksfall - alles Andere wäre in der Tat eine Zumutung für den Besitzer! Der "dürfte" dann im schlimmsten Fall mehrere Tage auf sein Fahrrad verzichten.
Ich zumindest wäre mächtig sauer, wenn jemand mir unterstellen würde, ein geklautes Fahrrad zu fahren - und dies dann noch zu zerlegen! Ich würde dann entsprechend reagieren.
Ich denke, das aus diesem Grund im Rahmen der Verhältnismäßigkeit oftmals auf eine Inaugenscheinnahme der verdeckten Individualnummer verzichtet werden dürfte.
Kurz gesagt - man sollte besser vorsichtshalber:
- Falls vom Händler eine Rahmennummer auf der Rechnung eingetragen ist, diese UNBEDINGT mit der tatsächlichen abgleichen (hier kommt es gar nicht selten zu Ablese- /Übertragungsfehlern)!
- Sollte diese abweichen, in jedem Fall die auf dem Rahmen eingeschlagenen in die Sachfahndung eingeben lassen - und für einen Versicherungsfall im Vorfeld die auf der Rechnung angegebenen korrigieren lassen!
- Sollten (wie z.B. bei Cannondale) zwei Nummern vorhanden sein, UNBEDINGT(!) -beide (also die Allgemein- UND die Individual-Nummer angeben!
- Sollten sich am Rahmen zwei oder mehrere Nummern befinden, unbedingt deren Bedeutung hinterfragen, um diese später entsprechen angeben zu können!
Falls dies jetzt schulmeisterisch klingen sollte, bitte ich dieses zu entschuldigen.
Leider ist es nur oftmals so, dass die Brisanz nicht durchschaut wird. Und immerhin geht es doch in den meisten Fällen darum, sein Fahrrad zurück zu bekommen.
Es wird zwar oftmals die Verfahrensweise der Polizei kritisiert, aber kaum jemand weiß, dass die in bestimmten Fällen, rechtlich gesehnen, gar keine andere Möglichkeit hat.
Grüße...