Wenn also aufgefundene / überprüfte Fahrräder nicht zugeordnet werden können, liegt es einfach daran, dass der rechtmäßige Besitzer bei der Anzeigeerstattung keine Rahmennummer nennen konnte / wollte - oder diese falsch genannt oder in die Fahndung eingegeben wurde.... Oder er hat erst gar keine Anzeige erstattet.
Jeder, der sein Fahrrad für einen wertvollen Gegenstand hält und es nach einem Diebstahl gerne wiederhaben möchte, wird doch wohl seine Rahmennummer bzw. den Code irgendwo notiert bzw. fotografiert haben, oder? Ich hab' den Fall zwar noch nicht erlebt aber ich kann mir vorstellen, dass eine Versicherung, die gegen den Diebstahl abgeschlossen wurde, eine Anzeige bei der Polizei voraussetzt, bevor es Schadenersatz gibt. (So "mal schnell" von der Versicherung ein neues Rad finanzieren lassen, naja, ich weiß nicht, ob das funktioniert...)
Jemand, der sein Rad eh aus dunklen Kanälen "erworben" oder gar selbst geklaut hat, wird sich wohl kaum um eine Codierung bemühen. Ein "selbstgeklautes" Rad oder offensichtliche Hehlerware, die nun quasi zum zweiten Mal geklaut wurde, bei der Polizei als Diebstahl anzuzeigen, wäre schon sehr dreist.
Uwe