Wo ist das Problem?
Es ist für den TGV Inoui doch genau beschrieben
einmal mit Fahrrad unzerlegt und einmal mit zusammengefalteten.
Ich habe mal übersetzt
Zitat
Reisen Sie mit Ihrem Fahrrad
1)Hinweise für das nicht zerlegte, nicht gefaltete Fahrrad.
Die Reservierung eines Platzes für Ihr Fahrrad ist beim Kauf Ihrer Zugfahrkarte obligatorisch.
Die Kosten betragen 10€ pro Fahrrad und Strecke.
Wenn Sie mit einem nicht zerlegten, nicht gefalteten Fahrrad reisen, dürfen Sie pro Person
- bis zu 1 gekennzeichnetes Gepäckstück mit den maximalen Abmessungen 70 x 90 x 50 cm (Koffer, großer Rucksack, Wandertasche, Sporttasche),
- 1 gekennzeichnete doppelte Fahrradtasche und
- 1 gekennzeichnetes Handgepäckstück mit den maximalen Abmessungen 40 x 30 x 15 cm (Rucksack, Einkaufstasche, Computertasche) mitnehmen
Also Fahrrad plus Gepäcktasche + zu. B. Lenkertasche + Sack mit den max. Maßen des 1 Gepäckstückes (für evtl restl.Taschen)
Oder Regeln für zerlegt
"Wenn Sie mit einem gefalteten oder zerlegten Fahrrad in einer gekennzeichneten Hülle reisen, dürfen Sie pro Person bis zu
1 gefaltetes oder zerlegtes Fahrrad in einer gekennzeichneten Hülle mit den maximalen Abmessungen 90 x 130 x 50 cm,
1 gekennzeichnete doppelte Fahrradtasche und 1 gekennzeichnetes Handgepäckstück mit den maximalen Abmessungen 40 x 30 x 15 cm (Rucksack, Einkaufstasche, Laptoptasche) mitnehmen.
Wenn Ihr Fahrrad zerlegbar ist, muss es vor dem Betreten der Bahnsteige zerlegt und in einer beschrifteten Tasche verstaut werden. Wenn Ihr Fahrrad faltbar ist, können Sie es in der Nähe Ihres Autos von Hand tragen und zusammenklappen.
Einschränkungen
"Nicht alle Fahrräder werden an Bord der TGV INOUI-Züge akzeptiert.
Liegeräder, Dreiräder, Tandems, Cargo-Fahrräder, Longtail-Fahrräder, Anhänger, Fahrräder, die in einem Karton transportiert werden, und alle Fahrräder, deren Abmessungen größer sind als die eines herkömmlichen Fahrrads, sind nicht erlaubt."
Reservierung
"Die Reservierung eines Platzes für ein unmontiertes Fahrrad ist nur in bestimmten TGV INOUI möglich. Wenn Ihre Suche zum Zeitpunkt der Buchung keine Ergebnisse anzeigt, bedeutet dies, dass für Ihr Fahrrad kein Platz mehr frei ist. Zusammengeklappt oder zerlegt, in einer Hülle verstaut (maximal 90 x 130 x 50 cm), benötigt es keinen reservierten Platz."
Die einzige Einschränkung, die problematisch wäre, in der Theorie - wird in der Praxis nicht kontrolliert
man darf nur mitnehmen, was man selbst auf einmal in den Zug hinein tragen kann.
Ich reise mit unzerlegtem Rad, das ist in Fernzügen egal in welchem Land immer ein Problem, da es nur sehr wenige Plätze gibt, meist nur weit im Voraus zu buchen.
Aber mit zerlegtem Fahrrad sehe ich nicht, was das Problem hier sein soll? Außer, dass man sich beim weiteren Gepäck reduzieren muss, das zerlegte Fahrrad steht halt für das 1 große Gepäckstück.
Oder man zerlegt nicht, zahlt den Zuschlag und kann mehr mitnehmen.
Fair, weil man mehr Raum einnimmt.
Dass es erwünscht ist, dass Gepäck beschriftet ist, ist nachvollziehbar, dass es nicht überall kontrolliert wird, ebenso.
(Ich würde übrigens nie meine Adresse gut sichtbar darauf vermerken)
Viele Grüße
Christine