Die einige Beiträge vorher anderweitig gepostete Meinung, dass eine Bankkartenzahlung mit Eingabe der PIN bei irgendeinem Hotelaufaufenthalt möglicherweise ursächlich für eine unberechtigte anderweitige Zahlungsabbuchung sein könnte, erscheint mir wenig überzeugend, es sei denn, bei der PIN-Eingabe wurden die allgemein empfohlenen Mindestsicherheitsmassnahmen nicht beachtet. Man sollte schon darauf achten, dass die Eingabe nicht durch Dritte beobachtet werden kann. Ganz sicher kann man nie sein.
Im Ursprungsbeitrag:
Einen Monat später erfolgte über mein Kreditkartenkonto ein Einkauf im Internet, den ich nicht getätigt hatte.. Bei Zahlungen im Internet wird meines Wissens niemals die PIN abgefragt - ich würde daher hier keinen Zusammenhang sehen, zumindest nicht zur PIN-Eingabe.
Die für die Zahlung im Internet erforderlichen Angaben wie Nummer, Ablaufdatum und Prüfzahl mögen bei diesem Hotelaufenthalt durch einen Rezeptionisten mit guter Beobachtung und gutem Gedächtnis abgegriffen worden sein, aber letztlich ist das Spekulation und m. E. müßig.