Wer ist wartepflichtig, wenn in einer Fahrradstraße (mit Anliegerberechtigung für Kfz.) rechts Autos parken, an denen ich links vorbeifahren möchte, aber aus der Gegenrichtung ein Auto kommt.
Wer so denkt, um Recht zu haben, hat im Straßenverkehr nichts verloren. § 1 StVO.
Wen die Rechtslage so ist, dann hat recht, wer so denkt. Wenn einer warten muss, warum sollte es dann nicht grundsätzlich derjenige sein, der es rechtlich muss? Grundsätzlich = unter Ausnahmevorbehalt: Natürlich würde ich auch in solchen Situationen je nach dem auch warten, situativ halt. Oder anderweitig Platz machen, etwa kurz auf dem Gehweg fahren, wenn es einen gibt und keine Fußgänger da sind.
Aber warum sollte man nicht fragen dürfen, wie eine Situation rechtlich zu bewerten ist? Und ggf sein Recht kennen? Und deshalb nicht am Straßenverkehr teilnehmen? StVO inkl. Paragraf 1gilt ja auch für den Autofahrer in diesem Beispiel.