Ein Fußgängerweg mit Radbenutzung frei (also 5 km/h) hat an der Ampel sowohl Fahrrad als auch Fußgängerpiktogramme. Rechtens fährt der normal schnelle Fahrradfahrer aber auf der Straße (Ampel ohne extra Fahrradpiktogramm). Welche Ampel ist nun maßgeblich? Offensichtlich wurde ja nicht richtig "beampelt".
Der Sachverhalt ist mal eindeutig im
§37 StVO geregelt: Fahrradfahrer beachten die Ampeln für den normalen Fahrverkehr und nur auf abweichend geführten Radwegen gelten die Radweg-Ampeln (mit Fahrrad-Symbol). Hat die Furt kein Rad-Piktogramm, gilt auch auf dem Radweg die Fahrbahnampel. Die Übergangsregel, nachdem dort auch die Fußgängerampel für Radfahrer gilt, wurde 2016 abgeschafft, da die 25 Jahre Zeit für die Umrüstung ja ausgereicht hatten .... wir haben immer noch Radweg-Kreuzungen ohne Radfahrer-Symbol.