In dem Fall gibt es aber eine recht eindeutige Regelung, die aber selten so eindeutig praktiziert wird: Vorrang hat der, der kein Hindernis in seiner Fahrrichtung hat, warten muss der, der in Fahrrichtung ein Hindernis hat. in dem Fall stehen die parkenden Autos einschränkend auf deiner Fahrbahnseite, also musst du warten.
Das gilt auf einer normalen Straße, stimmt.
In der Frage ging es aber um eine Fahrradstraße. Da gelten andere Regeln. Zum Beispiel dürfen Fahrradfahrer in einer Fahrradstraße grundsätzlich immer nebeneinanderfahren. Der Autofahrer, der dadurch behindert wird und nicht vorbeikommt, hat muss dahinter bleiben.
In einer normalen Straße gilt das nicht, das darf nur nebeneinander geradelt werden, wenn man niemanden behindert wird.
Insofern ist die Frage schon berechtigt. Ich könnte mir vorstellen, dass der Autofahrer auch dann wartepflichtig ist, wenn auf seiner Seite kein Hindernis ist. Wissen tue ich es aber nicht.
Gruß
Thoralf