Rein rechtlich meine ich, dass hier das allgemeine Käuferschutzgesetz zum Tragen kommt, egal ob Handschlag oder schriftlicher Vertrag. Das bedeutet 14 Tage Rücktrittsrecht.
Das gilt nur im Fernabsatz (Online- und Versandhandel), nicht im direkten Ladenverkauf. Und auch nicht, wenn eine Ware „spezifisch“ angefertigt wurde, wann das eintritt, ist aber etwas schwammig. Konfiguration aus einem Baukastensystem muss nicht grundsätzlich dazugehören, wenn allerdings schon die Eisensäge zum Einsatz kam, wird es juristisch kantig.
Bernd