Rein rechtlich meine ich, dass hier das allgemeine Käuferschutzgesetz zum Tragen kommt, egal ob Handschlag oder schriftlicher Vertrag. Das bedeutet 14 Tage Rücktrittsrecht. Du solltest dazu natürlich den genauen Tag Eurer Verabredung zum Kauf wissen und auch den genauen Wortlaut von Dir. Wenn er den Schaft einfach eigenmächtig gekürzt hat, ist es sein Problem, wenn Du es ihm gesagt hast,er solle das tun, dann ist es Dein Problem. Es ist natürlich blöd für den Händler, aber grundsätzlich denke ich, Du solltest das Rad kaufen, das Dir am Besten gefällt. Und wenn es das Brandmeister war, dann geh`nochmal genauer ins Detail. Mir will nicht einleuchten, warum dort die Rohloff nicht hineinpassen sollte. Mit der Drehmomentabstützung sollte das problemlos funktionieren. Nur so zur Information: in den üblichen Verkaufsanzeigen inseriert aktuell jemand genau das Rahmenset von Brandmeister, das Dir besonders gut gefällt. Da ist der Zusatz für die Rohloff auch ausdrücklich erwähnt. Ich habe selbstverständlich keinerlei Verbindung zu dem Verkäufer. Ich finde den Hinweis vom Vorredner richtig, dass Du auf jeden Fall sofort mit Deinem angedachten Händler sprechen solltest.