Akku- und Batterie als Stromquelle ist prinzipiell und generell vorne und hinten zugelassen, und zwar nicht noch sondern erst seit kurzem.
Mit
noch bezog ich mich darauf, daß die meisten Rückleuchten mittlerweile mit internen Akkus gebaut werden.
Laut § 67 StVZO benötigt die Beleuchtung eine der drei folgenden Energiequellen:
- eine Lichtmaschine mit einer Mindestnennspannung von 6V
- eine Batterie mit einer Nennspannung von
mindestens 6V ( dann enfallen also 2 AAA Batterien mit zusammen 3V )
- ein wiederaufladbarer Energiespeicher ( ohne Voltangabe )