Posted by: Stylist Robert
Re: Welches Rücklicht für Anhänger, dass kann... - 12/05/17 02:21 PM
In Antwort auf: StephanBehrendt
Akku- und Batterie als Stromquelle ist prinzipiell und generell vorne und hinten zugelassen, und zwar nicht noch sondern erst seit kurzem.
Laut § 67 StVZO benötigt die Beleuchtung eine der drei folgenden Energiequellen:
- eine Lichtmaschine mit einer Mindestnennspannung von 6V
- eine Batterie mit einer Nennspannung von mindestens 6V ( dann enfallen also 2 AAA Batterien mit zusammen 3V )
- ein wiederaufladbarer Energiespeicher ( ohne Voltangabe )