Nur als Zusatzrücklicht am Anhänger montiert braucht es keine Zulassung gemäß StVO haben.
Das habe ich (erinnernd an Artikel zur diesjährigen StVZO-Änderung) anders verstanden. Nach wie vor dürfen in Deutschland nur zugelassene Leuchten an Rad und Hänger. Wo steht, dass neuerdings zusätzliche
Blinkies erlaubt wären?
Neben StVO-konformen Rückleuchten dürfen
parallel zusätzliche Sicherheitsleuchten angebaut sein. Diese dürfen aber
nicht im Blinkmodus leuchten!
Ob aber
batteriebetriebene Rückleuchten überhaupt noch der StVO entsprechen bin ich mir nicht sicher.
B&M äußern sich dahingehend, daß diese bei Verwendung von
Akkus StVZO-zugelassen seien und man die aktuelle Gesetzeslage beachten müsse.
https://www.bumm.de/de/produkte/akku-batterie-rucklichter/parent/384/produkt/384.html