Nur als Zusatzrücklicht am Anhänger montiert braucht es keine Zulassung gemäß StVO haben.
Das habe ich (erinnernd an Artikel zur diesjährigen StVZO-Änderung) anders verstanden. Nach wie vor dürfen in Deutschland nur zugelassene Leuchten an Rad und Hänger. Wo steht, dass neuerdings zusätzliche Blinkies erlaubt wären?
Liebe Grüsse
Maja