Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Referat S 33) hat mir geschrieben:
"Sehr geehrter Herr Klauer,
die in den Medien verbreitete Nachricht, dass Fahrräder ab 01.01.2005 nicht mehr mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein müssen, bzw. dass ab diesem Zeitpunkt die ausschließliche Verwendung von Batterie- oder Akkuleuchten erlaubt sein soll, ist falsch.
Richtig ist, dass die Lichtmaschine als 'unerschöpfliche Energiequelle' aus Verkehrssicherheitsgründen auch weiterhin fester Bestandteil der vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad bleibt. Die zusätzliche Ausstattung von Fahrrädern mit Batteriebeleuchtung ist wie bisher zulässig. Sind die Batterien in Folge des Gebrauchs entladen, ist die Beleuchtung dann jederzeit durch Umschalten auf Lichtmaschinenbetrieb sichergestellt.
Darüber hinaus enthält ein Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine Vorschrift, nach der neue Fahrräder eine Schlussleuchte mit Standlichtfunktion haben müssen. Die Auswahl der Stromversorgung (Akku, Batterie, Kondensator etc.) ist ausdrücklich nicht erwähnt, um Innovationen nicht zu verhindern. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens steht derzeit noch nicht fest.
Der o. g. Entwurf wurde den betroffenen Kreisen (Verbände, oberste Landesbehörden) zur Anhörung übersandt. Die Weitergabe an einzelne Interessenten ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen"
Quaak!
Jetzt bräuchten wir nur noch das kommende Informationsfreiheitsgesetz, dann könnten die guten Leute sich nicht mehr auf die Vorsehung berufen ...