Bis wieviel Kilo ist es eigentlich offiziell erlaubt? Messen die Bullen das wirklich?
Nee, ein Cop ist froh über jedes Bike, an dem wenigstens irgendeine Funzel hängt. Wenn im Dunkeln jedoch ein Unfall mit einem Outler passiert, dann wird die gegenerische Haftpflichtversicherung das Rad sehr penibel prüfen, da im Falle einer Verletzung der StVZO durch ungeeignete Beleuchtung eine Teilschuld des Cyclisten besteht. Von der Änderung der StVZO habe ich auch gehört, finde aber batteriegetriebene Leuchten total belämmert, sofern sie als Hauptlicht und ohne Dynamo zum Aufladen betrieben werden. Oft dauert eine Nachtfahrt mal länger als geplant, und man steht ohne Saft da. Es mag ja Sinn machen an leichten Rennrädern, doch das war auch schon vor der besagten Änderung erlaubt.
Leuchtende Grüße aus der Rohloffstadt
Franconio