Stimmt schon. Ich lese gerade das Autohasserbuch, wonach es in dem Bereich nicht viel kodifiziertes, dafür umso mehr Richterrecht. Und außerdem,
§ 25, das ist eine deutlich Benachteiligung von Fußgängern. Siehe auch
§ 37 der Reichsstraßenverkehrsordnung.