Und das Autos auf der Straße Vorrecht haben sollen, ist historisch gesehen erst seit gerade eben. Und nicht in Stein gemeißelt.
Äh, das ist überhaupt garnicht so. Die StVO räumt Kraftfahrzeugen von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (Kraftfahrtstraßen und Autobahnen und dezidiert zu begründende (und in der Regel nicht gerichtsfeste) Fahrbahnverbote) gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern keine Sonderrolle ein. Das hätte die motorisierten Zeitgenossen gern mal (und nehmen sich das so heraus), aber juristisch gesehen "gehört" die Straße allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen.