Damit dürften sich beim Reiserad keinen Erfolg haben.
Ein Hinterbauständer am Reiserad gehört sicherlich zu einer "bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Verwendung", wie es im
ProdSG formuliert ist.
Du musst das Gesetz schon vollständig lesen und richtig interpretieren.....
Bitte keine fremden Texte posten. Entweder mit eigenen Wortenh wiedergeben oder verlinken. Zur Erläuterung siehe hier.Mit der Information, die Surly bezüglich der Verwendung von "Kickstands" an ihren Rahmen dem Endverbraucher gibt, erfüllen sie die vorgenannte Anforderung und sind damit "raus aus der Nummer".
Der "bestimmungsgemäße Gebrauch" eines Reiserad-Rahmens ist übrigens, mit dem Rahmen eine Radreise durchzuführen. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört es mit Sicherheit nicht, allerlei Fremdteile an den Rahmen zu basteln, für die der Hersteller des Rahmens schon von vorne herein keine Montagemöglichkeit vorgesehen hat. Solche Anbauten erfolgen immer auf eigenes Risiko.
Matthias