In Antwort auf: Alantheras
Alu-Rahmen (Hersteller möchte ich noch nicht nennen, da die Diskussionen noch laufen, ob eine Reparatur auf Garantie/Kulanz möglich ist),
Viele Grüße
Frank

Im Vorfeld einer gütlichen Einigung würde ich den Hersteller über seine gesetzlichen Pflichten gemäß Produkthaftungsgesetz informieren und ihn auf den Inhalt der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hinweisen. Speziell die letzten beiden Absätze sind für dich interessant. Sollte sich nämlich herausstellen, dass dieser Fehler ein Konstuktions- bzw. Produktionsfehler ist, der einen Sturz mit Folge- und/oder Personenschäden bis hin zum Tod nicht ausschließen lässt, ist der Hersteller zu Produktrückrufen bzw. Warnungen verpflichtet. Auch du hast die Möglichkeit den Behörden gefährliche Produkte zu melden.
Aber soweit muss es ja nicht kommen.
Gruß Ulli