Gegen Picking wohl besser geschützt.
Aber ist das überhaupt praxisrelevant? Sofern es nicht
viel zu einfach ist, wird wohl keiner versuchen, ein Fahrradschloss zwecks Diebstahl zerstörungsfrei zu öffnen, oder? Oder missverstehe ich, was hier mit "Picking" gemeint ist?