das ist ein gewagter Schluss denn ein Motorrad ist in der Lage sehr viel schneller zu fahren. Es ist nirgends bestimmt das der Fahrradhänger analog zum Motorradhänger zu sehen ist. Und es wird explizit zwischen Motorrad/Kleinkraftrad und Fahrrad/Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25km/h unterschieden. Es muss keine Betriebserlaubnis des Hängers vorliegen beim Fahrrad/Mofa. Bei Motorradhängern muss es eine Betriebserlaubnis geben.
Also im Prinzip gebe ich Wiki recht wenn gesagt wird: Es gibt keine bindende Regelung sprich hier ist ein Grau-bereich wo es eben mal drauf ankommt was ich mich traue auszunutzen.
Schöne Grüße Jürgen der dann einfach mal den 120cm Hänger bauen wird und sehen was passiert...