Wenn man den Kram so liest, fragt man sich, wer sich das so einfallen lassen hat. Warum legt man für Fahrräder eine Länge von 4m fest? Triplets sollten da noch rein fallen, Quadruplets eventuell auch, längere Tandems aber definitiv wohl nicht mehr. Hat jemand die 4m gewürfelt oder hat sich wer seriös überlegt, dass ab 5 Pedalisten so ein Multitandem eine unzulässige Verkehrsgefährdung darstellt? Und so man sich auf doch auf die Gesamtlänge bezieht (wie das in manchen Ländern nach dieser Quelle) der Fall scheint, so sind z.B. Tandems mit Anhänger per se verboten. Fazit für mich: Bloß nicht in die Gesetzestexte schauen, sondern den gesunden Menschverstand einschalten, wenn man derartige ungewöhnliche Fahrzeuge bauen und bewegen will. Denn weder kennt die Rennleitung wohl diese absurden Regeln im Detail, noch hat sich wohl wer konkret schon mal Gedanken zu dem geplanten Spezialfall gemacht. Setzen sich solche Ideen durch, obsiegt irgendwann die Realität und die gesetzlichen Regelungen werden angepasst (siehe Akkubeleuchtung). Zu hoffen, dass zunächst der Gesetzgeber den Rahmen für Entwicklungen (z.B. im Lastradbereich) schafft, ist illusorisch.
Ach ja, was ich mich auch noch frage: Eigentlich soll doch das "Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr" auch den grenzüberschreitenden Fahrzeugverkehr regeln und insbesondere den Betrieb von ausländischen Fahrzeugen in Deutschland, selbst wenn diese z.B. keine TÜV-Plakette haben, legitimieren. Kann mir dann die Reise mit einem Fahrradgespann in ein Land, wo Radanhänger verboten sind, verweigert werden?
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.