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#261842 - 07/11/06 08:22 PM
Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
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Moin Moin, die Freude über das neue Rad war nur von kurzer Dauer. Nach dem Auspacken kamen einige Mängel zum Vorschein. Am Unterrohr ein Lackschaden, an der Kettenstrebe ein Lackschaden, Licht vorne Kabel von der Elektronik abgerissen, Umwerfer verdreht, dadurch Schutzblech eingedrückt, unter dam Ständer ist der Lack ab und das Rahmenrohr leicht eingedrückt, unter dem Lichthalter an der Gabel Lack ab. Spediteur war Hermes. Habe den Schaden sowohl Meilenweit als auch Hermes per Mail gemeldet. Bin gespannt was jetzt passiert. Hat jemand schon ähnliches erlebt? Könnte k..... Freuste dich auf dein neues Rad und dann hasste lauter Ärger am Bein Eigentlich wollte in 14 Tagen ein paar Tage damit weg. Seh das nun schon kommen das ich dann ohne Rad da steh. Hab ich eigentlich anspruch auf ein Leihrad?? Ach alles Ka..... Ärger mich. Grüßli Wolfgang
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#261847 - 07/11/06 08:27 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Der Wolfgang]
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Hab mich schon gewundert, Wolfgang
Das ist natürlich wahrlich ein Grund...wenn auch kein erfreulicher.
Manchmal denk ich mir, was funktioniert eigentlich heute noch...
Halt die Ohren steif, kann nur besser werden!
Gruß Mario
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#261971 - 07/12/06 08:33 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Der Wolfgang]
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Hallo Wolfgang,
mann, bin ich froh, dass ich mein Rad dort selbst abgeholt hab. Weiß aber nicht, ob ich das gemacht hätte, wenn ich nicht eh ab und zu zwischen Kiel und Köln unterwegs wäre. Ist zwar jetzt kein Trost für dich oder sonst irgenwie hilfreich, aber das musste ich jetzt mal loswerden.
Hoffentlich wird noch alles gut für dich.
Viele Grüße Kathleen
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#261974 - 07/12/06 08:40 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Kathleen_O]
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Oh, Mist, jetzt habe ich was von nem neuen Rad geschrieben. Mal sehen, wann sich wieder jemand meldet, der sooo gern ein Bild davon hätte
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#261977 - 07/12/06 08:49 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Der Wolfgang]
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Habe den Schaden sowohl Meilenweit als auch Hermes per Mail gemeldet. Bin gespannt was jetzt passiert. Hat jemand schon ähnliches erlebt? ..... Eigentlich wollte in 14 Tagen ein paar Tage damit weg. Seh das nun schon kommen das ich dann ohne Rad da steh. Hab ich eigentlich anspruch auf ein Leihrad??
Tip1: Ruf an! Schilder Dein Problem, Mails sind zu unpersönlich! Anspruch auf ein Leihrad hast Du meines Wissens nicht, aber wenn Du nett bist, geht manchmal mehr! Tip2: Mehr allgemein, an die "werte Leserschaft" gerichtet. Kauft Euer Rad nicht in letzter Minute! Klar, dann hat man nocht etwas mehr Geld, kann vielleicht die allerneueste Errungenschaft noch anbauen (lassen) aaaaaaaber genau das, was hier passiert ist, passiert nun mal. In einem anderen Thread ist gerade eine Bestellung verloren gegangen, woanders gibts Lieferprobleme, sodaß die versprochenen Lieferzeiten nicht eingehalten werden können etc. etc. Da passiert es sehr schnell, daß der Urlaub da ist, und das Rad nicht. Darüberhinaus passt dann vielleicht der Sattel nicht -merkt ihr aber erst auf der Tour. Unterwegs sich bei einem Händler einen Sattel testweise ausleihen, bis man den passenden hat, ist irgendwie nicht. Das Kreuz schmerzt, weil der Vorbau zu lang ist etc. Unterwegs ist das riesiger Mist. Also kauft bitte so rechtzeitig, daß bei der Bestellung was schief gehen kann und selbst dann noch Zeit für einige Probefahrten ist. Viel Erfolg!
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Florian Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur |
Edited by Flo (07/12/06 09:00 AM) |
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#262046 - 07/12/06 12:09 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Flo]
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das sollte man ganz oben in den FAQ festmachen! Räder kauft man am besten im Winter! Die Händler haben Zeit, die Firmen noch hohe Lagerbestände und durch die neuen Modelle sind die Vorjahresmodelle sehr günstig zu bekommen. Ausserdem: wer steht bei schönstem Radelwetter schon gern im Keller um an seinem halbfertigen Rad rumzuschrauben. job
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#262051 - 07/12/06 12:37 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Job]
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das sollte man ganz oben in den FAQ festmachen!
Eigentlich hast Du recht, das gehört in die FAQ! Vielleicht braucht man quasi einen Punkt 0, wo man allgemeine Kauftips gibt. Vielleicht hat ja einer der Chefs eine Idee, wie und wo man das sinnvoll integriert.
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Florian Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur | |
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#262125 - 07/12/06 06:26 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Flo]
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Commercial Participant
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Moin Moin, hätte mein Rad gerne im Winter gekauft nur war auf meinem Konto noch mehr Minus wie drausen vor der Tür. Und die Händler stellen sich immer so an wenn man mit einem Lächeln bezahlen will. Habe mittlerweile eine Mail von Meilenweit bekommen. Danach hat das Rad den Laden mit einem Stülpkarton oben rüber verlassen. So das die Räder unten rausschauten. Angekommen ist es mit den Rädern im Karton . Grüßli Wolfgang
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#262128 - 07/12/06 06:27 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Kathleen_O]
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Ja nun, dann mach mal will auch sehen.
Grüßli Wolfgang
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#262141 - 07/12/06 07:15 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Der Wolfgang]
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beatrice_ruetti
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Wenn ich nicht irre haftet der Verkäufer für den Transport bis zu dir. Was ein Manko sein kann, ist dass Du die Schäden nicht direkt beim Spediteur/Hermesboten geltend gemacht hast. Dann wäre sie Sache ganz einfach. Meilenweit dürfte sich die Kiste wieder bei dir abholen, dir ein korrektes Rad schicken und die Schadensregulierung mit Hermes klären. So wird es wohl aber kaum anders laufen. Ich würde in jedem Fall bei Meilenweit anrufen!
Gruß
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#262164 - 07/12/06 08:46 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: ]
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Commercial Participant
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Hallo Beatrice,
ganz so einfach ist das nicht. Zunächst haftet das Transportunternehmen für solche Schäden, es sei denn, dem Versender ist nachzuweisen, daß er grob fahrlässig gehandelt hat (z.B. keine Transportverpackung benutzt hat).
Wenn das Rad vom Versender dem Paketdienst übergeben worden ist, sind Transportschäden dann eine Sache zwischen Paketdienst und Empfänger (der sog. Gefahrenübergang). Den Schaden einfach mit dem Versender zu regeln, geht auch nur schwer, da der bei Transportschäden ja nicht der Verursacher der Probleme ist.
Wichtig bei solchen Sachen ist immer, sofort sichtbare Schäden direkt beim Zusteller zu melden. Wenn der Karton in Ordnung ist und Du nachher doch noch eine Beschädigung feststellst, kannst Du das innerhalb einer Woche beim Paketdienst nachmelden.
Grüße,
Dirk
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#262187 - 07/13/06 05:16 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: ]
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hallo, aus dem bgb: ------------------------------------------------- § 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. --------------------------------------------------
hermes ist jedoch aus eigener erfahrung kulant wenn es um nachträglich gemeldete schäden geht.
gruß frank
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#262194 - 07/13/06 06:18 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: verreweg]
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theodor
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Hallo Beatrice,
ganz so einfach ist das nicht. Zunächst haftet das Transportunternehmen für solche Schäden, es sei denn, dem Versender ist nachzuweisen, daß er grob fahrlässig gehandelt hat (z.B. keine Transportverpackung benutzt hat).
Wenn das Rad vom Versender dem Paketdienst übergeben worden ist, sind Transportschäden dann eine Sache zwischen Paketdienst und Empfänger (der sog. Gefahrenübergang). Den Schaden einfach mit dem Versender zu regeln, geht auch nur schwer, da der bei Transportschäden ja nicht der Verursacher der Probleme ist.
Wichtig bei solchen Sachen ist immer, sofort sichtbare Schäden direkt beim Zusteller zu melden. Wenn der Karton in Ordnung ist und Du nachher doch noch eine Beschädigung feststellst, kannst Du das innerhalb einer Woche beim Paketdienst nachmelden.
Grüße,
Dirk
Falsch, das Problem hatten wir schon einige Male: Sicher haftet bei sachgerechter Verpackung das Transportunternehmen, aber gegenüber seinem Auftraggeber. Wer ist das? Habe ich "frei Haus" bestellt und übergibt der Hersteller Händler die Ware zum Transport an einen Unternehmer , gehen mich Transportschäden nix an, ich muß selbige nur feststellen und bestätigen lassen. Verborgene, nicht sofort feststellbare Schäden innerhalb einer in den AGB festgelegten Frist., im Transportgewerbe üblicherweise 7 Tage. Also Schaden beim Hersteller/ Händler , NICHT beim Transportunternehmer, reklamieren und umgehende Beseitigung, Wandlung oder Minderung fordern. Auf keine Diskussionen, Verweise auf Transportunternehmer oder ähnliches einlassen. Der Transportunternehmer ist nicht von mir beauftragt, also habe ich mit ihm nichts zu tun. Habe ich aber selber den Transportunternehmer beauftragt, also "ab Werk" liefern lassen, ist es genau andersrum. Der Hersteller / Händler muß lediglich nachweisen, daß er die Ware einwandfrei bzw. sachgerecht verpackt übergeben hat, die Streiterei mit dem Transportunternehmer bleibt mir. Den Gefahrenübergang regeln die sogenannten "INCOTERMS". Bei "frei Haus" ist das üblicherweise die erste verschließbare Tür oder die Entladerampe des Empfängers. Bis dahin reist die Ware auf Risiko des Versenders. Bei " ab Werk" findet der Gefahrenübergang zwischen der Beladerampe und der LKW Pritsche oder dem Schiffsdeck o.ä. statt. Ab dann reist die Ware auf Risiko des Empfängers. Üblicherweise bestellen Privatleute "frei Haus" und der Hersteller / Händler beauftragt den Transportunternehmer. Also ist ausschließlich er zuständig für Reklamationen und mein Ansprechpartner. Gruß Theodor P.S. Empfehlung: Nie die Rechnung bezahlen, bevor die Ware einwandfrei angekommen ist. Die Aussicht auf Zahlung beschleunigt jede Reklamation
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#262197 - 07/13/06 06:38 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: ]
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hallo, fast jeder versandhändler, auch meilenweit, hat in seinen geschäftsbedingungen den passus, dass die gefahr des transports auf den kunden übergeht, sobald die ware an den spediteur übergeben ist. die lieferkondition "frei haus" kommt bei den versandhändlern so gut wie nie zum tragen. in der praxis ist in aller regel also nicht der verkäufer verantwortlich , ob er nun den spediteur beauftragt hat oder nicht.
gruß frank
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#262199 - 07/13/06 06:46 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: f.hien]
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theodor
Unregistered
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"Unsere Lieferbedingungen gelten für den Versand an eine Versandadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (ohne Inseln). Für Pakete und Päckchen berechnen wir Ihnen Versandspesen von EUR 4,90 für Porto, Verpackung, Versicherung und Transport-Versicherung. Für Sperrgut berechnen wir Ihnen Versandspesen von EUR 19,00 je Sperrgut. Die Lieferung erfolgt durch ein Transportunternehmen unserer Wahl. Nach Möglichkeit wird alles in einer Sendung geliefert. Falls nicht, trägt der ?????* Versand die Mehrkosten. Sollte es wegen zu großer Nachfrage vorkommen, dass die Ware nicht ausreichend vorrätig ist, senden wir Ihnen zuerst die lieferbare Ware. Wir tragen auch das Transportrisiko bis zu ihnen nach Hause. Wenn tatsächlich einmal etwas beschädigt sein sollte, leisten wir kostenlosen Ersatz. Verkauf nur in handelsüblichen Mengen."
Zitat aus den AGB eines der größten Radversender, Hervorhebung von mir.
"Auf Wunsch des Kunden versichern wir in seinem Namen und auf seine Rechnung die Lieferung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist. Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Gefahr, soweit es sich dabei nicht um die Rücksendung mangelhafter Ware handelt. Die Transportkosten werden nur für die Rücksendung von berechtigt beanstandeten Waren ersetzt. Rücksendungen sind vom Kunden ausreichend zu frankieren, unfrei versandte Ware kann von uns nicht angenommen werden."
Zitat aus den AGB von "Meilenweit". Das ist eine Unverschämtheit. Ich habe als Privatmensch keinen Einfluß und keine wirkliche Möglichkeit bei einer Einzelsendung dem Transportunternehmer Dampf zu machen. Meine Empfehlung: NIchts bei Meilenweit bestellen,wenn sie keine "frei Haus" Lieferung garantieren , AGB kann man abändern.
Gruß
Theodor
* Name geändert
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Edited by theodor (07/13/06 06:56 AM) |
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#262200 - 07/13/06 06:54 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: ]
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ja und? die AGB sind ja nicht durch eine Vorschrift vorgegeben. Kann also bei anderen Firmen komplett anders aussehen. Die Versandfirma, mit der ich die meisten Erfahrungen habe, regelt das ebenso wie bei f.hien beschrieben. job C. Versand und Gefahrübergang
Auf Wunsch des Kunden versichern wir in seinem Namen und auf seine Rechnung die Lieferung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist. Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Gefahr, soweit es sich dabei nicht um die Rücksendung mangelhafter Ware handelt.
und um diese Firma ging es hier doch! Daher hat das Zitat aus den AGB von Bicycles keinen wirklichen Wert.
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Edited by katjob (07/13/06 06:57 AM) |
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#262208 - 07/13/06 07:21 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Job]
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Hallo,
sollte das Rad bei einem Online-Händler gekauft worden sein, ist folgendes interessant.
Zitat: Das LG Landau hat mit Urteil vom 17.2.2006 (HK O 977/05) entschieden, dass die von einem Online-Händler gegenüber einem Verbraucher verwendete AGB-Klausel /´Versand auf Risiko des Käufers/´ nach §§ 474 Abs. 2, 447 BGB, § 4 Nr. 11 UWG unzulässig ist.
Das Urteil ist keine Überraschung, sondern bestätigt nur die geltende Rechtslage. Seit Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie im Rahmen der Schuldrechtsreform (1.1.2002) ist im Gesetz klar geregelt, dass die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Ware nicht schon mit Übergabe an das Transportunternehmen, sondern erst mit tatsächlicher Ablieferung beim Verbraucher auf diesen übergeht. Eine abweichende Vereinbarung ist nur mit Nicht-Verbrauchern (z.B. gewerblichen Kunden) möglich, so dass es sich empfiehlt, je nach Kundenkreis mit verschiedenen AGB-Versionen bzw. differenzierten Klauseln zu arbeiten. Riskant sind auch optional angebotene Transportversicherungen, wenn durch die Wahlmöglichkeit der Eindruck entsteht, der Verbraucher trage das Versandrisiko, wenn er keine Transportversicherung wählt. Solche Konstellationen wurden in der Vergangenheit bereits von der Verbraucherzentrale Bayern abgemahnt.
Interessant ist, dass das Landgericht die unwirksame AGB-Klausel zugleich als Wettbewerbsverstoß einstuft. Nicht jede unwirksame Geschäftsbedingung ist zugleich wettbewerbswidrig und berechtigt damit zu Abmahnungen. Ähnlich wie unzulässige Rügefristen (Pflicht zur Anzeige von Transportschäden innerhalb einer Ausschlussfrist) wird jedoch die Gefahrabwälzung als Verstoß gegen eine sog. Marktverhaltensregel eingestuft, so dass die Verwendung einer solchen Klausel nicht nur im Verhältnis zu Verbrauchern unwirksam ist, sondern zugleich von Konkurrenten und Verbänden abgemahnt werden kann. Zitat Ende
Bei Schwierigkeiten würde ich mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
Viele Grüße Manfred.
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#262257 - 07/13/06 11:24 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: ]
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Hallo Theodor, Dein Beitrag hat mich überrascht. Wo entdeckst Du da die Unverschämtheit, die Dich zu der Aufforderung treibt, bei meilenweit nichts zu kaufen?? Und warum willst Du dem Transportunternehmer Dampf machen? Davon steht nichts in Deinem Zitat der AGB von meilenweit.
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#262266 - 07/13/06 12:10 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: verreweg]
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theodor
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Ich empfinde die Abwälzung des Transportrisikos auf den Kunden als Unverschämtheit und das von Manfred zitierte Urteil scheint mir recht zu geben. Ich habe als Einzelperson sehr viel schlechtere Möglichkeiten einen eventuellen Schaden wirklich reguliert zu bekommen, als ein Versender und außerdem schränkt diese AGB mein uneingeschränktes Rückgaberecht im Versandhandel ein. Ich werde jedenfalls nur "frei haus " bestellen, andere Versender können ihr Zeug behalten und empfehle dies auch so weiter.
Gruß
Theodor
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#262268 - 07/13/06 12:13 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: verreweg]
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bitte nicht von meilenweit abraten.
das ist ein hervorragender laden: man kann sich da beraten lassen, der mann besorgt auch sachen auf wunsch die er nicht im online-shop hat , man kann bequem per rechnung zahlen, braucht bei bestellwert über 30 euro keine versandkosten zu tragen etc. ich bin sicher dass man bei solchen problemfällen eine zufriedenstellende lösung finden wird. ich habe dort schon oft bestellt und war sehr zufrieden. in meinem fall sind zwar noch nie transportprobleme aufgetaucht, jedoch ist der händler gem. seinem geschäftgebaren als sehr seriös einzustufen.
gruß frank
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#262278 - 07/13/06 01:13 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: f.hien]
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Hallo,
wenn er seriös sein will kann er diese Klausel den üblichen kundenfreundlicheren AGB anderer anpassen: "Auf Wunsch des Kunden versichern wir in seinem Namen und auf seine Rechnung die Lieferung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist."
Weder rate ich zu noch ab. Muß jeder selber wissen.
Gruß Erik
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#262332 - 07/13/06 07:23 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: ]
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Zitat aus den AGB von "Meilenweit": "Auf Wunsch des Kunden versichern wir in seinem Namen und auf seine Rechnung die Lieferung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist. Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Gefahr, soweit es sich dabei nicht um die Rücksendung mangelhafter Ware handelt. Die Transportkosten werden nur für die Rücksendung von berechtigt beanstandeten Waren ersetzt. Rücksendungen sind vom Kunden ausreichend zu frankieren, unfrei versandte Ware kann von uns nicht angenommen werden."
Hallo, dieser Absatz ist nicht nur eine Unverschämtheit, er ist IMHO auch rechtswidrig. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher so geschieht der Gefahrenübergang nicht bei Übergabe an das Transportunternehmen! Ich zitiere aus dem BGB: § 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Happy trails Florian
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#262338 - 07/13/06 07:49 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Phoenix]
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Ich selbst habe bislang keinen Kauf bei Meilenweit getätigt. Nach den hier und anderswo im Forum geschilderten Erfahrungen mit Meilenweit scheint es aber dort recht freundlich zuzugehen. Warum sollte man nicht einfach einmal anfragen, ob die Geschäftsbedingungen angepasst werden können?
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#262341 - 07/13/06 08:12 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: BastelHolger]
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Hallo, mit Meilenweit scheint es aber dort recht freundlich zuzugehen. Warum sollte man nicht einfach einmal anfragen, ob die Geschäftsbedingungen angepasst werden können? So in etwas denke ich mir das auch. Nebenbei: ich bin ebenfalls Online-Händler und möchte meinen Beitrag - das zitierte Urteil - nicht so verstanden wissen, daß Gewerbetreibende jetzt auf Teufel komm raus abgemahnt werden sollen. Wenn denn die AGB nicht der Gesetzeslage entsprechen. Zunächst sollte immer das klärende Gespräch gesucht werden. Ein Hinweis auf das von mir zitierte Urteil ist in diesem Gespräch sogar hilfreich, denn kein Gewerbetreibender läßt sich gern abmahnen und wird, so er denn seriös ist, fehlerhafte Bestandteile der AGB ändern. Ich wäre dankbar für solche Hinweise. Ist er nicht seriös, wird er auch nicht lange im Geschäft sein. Soweit, Viele Grüße Manfred
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#262357 - 07/13/06 09:34 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: BastelHolger]
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Nach den hier und anderswo im Forum geschilderten Erfahrungen mit Meilenweit scheint es aber dort recht freundlich zuzugehen.
Hallo Holger, ich kann dir nur zustimmen. Ich habe im Gegensatz zu dir schon ein paar mal bei Meilenweit bestellt und meine positiven Erfahrungen auch schon hier im Forum kund getan. Bei der ganzen Diskussion sollten wir auch nicht vergessen, dass Wolfgang bisher noch nicht von Problemen mit Meilenweit geschrieben hat! Warum sollte man nicht einfach einmal anfragen, ob die Geschäftsbedingungen angepasst werden können? Gute Idee, werde ich tun! Happy trails Florian
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#262368 - 07/14/06 04:35 AM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Phoenix]
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Jo genau das ist es! Mit Meilenweit hatte ich bisher keine Probleme und mir ist es auch zum Schluß wurscht wer den Schaden reguliert. Muß allerdings auch sagen das ich bei Meilenweit aufgrung der AGBs nicht bestellt hätte wenn die guten Erfahrungen einiger Mitglieder nicht gewesen wären.
Grüßli Wolfgang
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#262487 - 07/14/06 02:37 PM
Schade...
[Re: Der Wolfgang]
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wie hier bereits geschrieben ist beim Verkauf an Verbraucher der Gefahrenübergang, wenn selbiger die Ware in die Hände bekommt. Ich zitiere einmal aus http://www.internetrecht-rostock.de/unwirksame-agb.htm Im Versendungskauf, bei denen der Käufer ein Verbraucher ist, geht die Gefahr für eine Beschädigung oder einen Untergang der Sache gemäß § 474 Abs. 2 BGB erst dann auf den Käufer über, wenn dieser tatsächlich die Ware unbeschädigt erhalten hat. Anders lautende Klauseln in AGBs sind demzufolge ungültig. Abmahnen kann einen Händler mit solchen Klauseln aber nicht der "geprellte" Käufer, sondern höchstens ein Mittbewerber oder diverse Verbraucherschutzorganisationen, sofern sie gegen das Wettbewerbsrecht verstößt (und das scheint bei derartigen Vereinbarungen der Fall zu sein, da diese Klausel dem Händler gegenüber dem Wettbewerb einen rechtswiedrigen Vorteil zu sichern versucht). Du hast den Schaden an Meilenweit gemeldet (dazu warst Du verpflichtet) und Du hast ihn an Hermes gemeldet (dazu warst Du nicht verpflichtet, es macht aber Sinn, da bei den meißten Paketdiensten die Meldefrist für Transportschäden sehr kurz ist und ansonsten für den Verkäufer die Gefahr besteht, daß die Regulierung wegen der überschrittenen Meldefrist abgelehnt wird). Rechtlich gibt es für Dich also nur noch eine mögliche Falle. Die wäre der Fall, daß der Schaden von Aussen zu erkennen gewesen wäre. Du hast nämlich bei der Annahme des Paketes unterschrieben, daß es unbeschädigt war. Handelt es sich hingegen um einen Schaden, der von Aussen nicht erkennbar war, so ist alles in Butter. Also unbedingt Verpackung aufheben. Ich würde an Deiner Stelle versuchen, von Meilenweit rechtzeitig für Deinen Urlaub eine Ersatzlieferung zu bekommen. Das defekte Rad sollen sie natürlich bis dahin abholen lassen. Auf eine Reparatur würde ich mich in dem Fall nicht einlassen. Daher als allgemeiner Hinweis auch für die FAQ: Unbedingt eingehende Pakete genau anschauen, und wenn sie äusserlich beschädigt sind, dies entweder extra auf dem Unterschriftenblatt vermerken und eine Kopie mit Gegenzeichen des Auslieferers machen, oder die Anname verweigern (darauf läuft es normalerweise hinaus, da die Paketboten nicht befugt sind die Pakete bei Einschränkungen in der Empfangsbestägigung auszuhändigen). In diesem Fall ist es sehr wichtig, den Absender darüber, und vor allem über den Grund der Verweigerung zu informieren, ansonsten geht es schief. Dazu noch eine Erklärung: Die meißten Paketdienste arbeiten mit Subunternehmern, die nach Leistung bezahlt werden. DIese unterschreiben bei Erhalt des Paketes so wie der Empfänger, daß es unbeschädigt war. Wenn jetzt der Empfänger reklamiert, das Paket wäre beschädigt, geht der Paketdienst davon aus, daß der Paketbote den Schaden verursacht hat und bittet diesen zur Kasse. Ich habe sogar einmal erlebt, daß ein stark beschädigtes Paket vom Paketboten selber nach verweigerter Annahme wieder zusammen geflickt, und als vom Absender neu aufgegeben erneut zugestellt wurde. Daran sieht man deutlich, unter was für einem Druck die stehen. Ich weiß von einem Hermes Paketshop Betreiber, der ein eingelagertes Paket einem Betrüger, der sich als der rechtmässige Empfänger ausgabe, ausgehändigt hatte 1.000Eur Konventionalstrafe (also das doppelte der Versicherungssumme) bezahlen mußte. Der Paketinhalt war deutlich weniger als 500Eur wert. Ich glaube nicht, daß die mit den Paketboten besser umgehen. Das ändert aber nichts daran, daß diese Klausel bei Meilenweit eine Frechheit ist. Ich würde bei einem Versender mit derartig kundenunfreundlichen und rechtswiedrigen AGBs nicht bestellen, auch wenn er einen guten Ruf hat (ich würde eher im Vorfeld Kontakt aufnehmen und mit der Bestellung warten, bis die AGBs dem geltenden Recht entsprechen).
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#262663 - 07/15/06 12:50 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: Der Wolfgang]
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Hallo,
zunächst mal vielen Dank an alle, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben oder uns per mail auf diesen Punkt hingewiesen haben. Ich hab mich über die aktuelle Transportschadenhaftung im Internet schlau gemacht. Es ist in der Tat so, daß die Regelung in unseren AGB nicht mehr dem geltenden Recht entspricht. Folglich liegen unsere AGB jetzt beim IT-Fachjuristen und werden komplett überprüft und ggf. geändert.
Bei Eröffnung des Shops haben wir das Procedere auch durchgeführt, zum damaligen Zeitpunkt waren alle Regelungen o.k.. Genau wie das Internet, hat sich auch das Internetrecht in den letzten Jahren entwickelt, und einige Regelungen des BGB sind für die Gegebenheiten des Versandhandels präzisiert worden. Es war nicht unsere Absicht, rechtswidrig Kundenrechte zu beschneiden. Wer schon mal bei uns bestellt hat und mit der Lieferung Probleme hatte, der weiß, daß wir in solchen Fällen mit dem Kunden zusammen für eine zügige Regelung sorgen und das nicht dem Kunden überlassen. Das ist ein Prinzip, das wir bislang so angewandt haben und das wird auch zukünftig so sein. Ab nächster Woche dann auch mit den geänderten AGBs.
Es ist schön zu sehen, daß das Forum in solchen Fällen auch dazu dienen kann, Informationen weiter zu geben. Danke noch mal für eure Kritik, hat uns weitergeholfen.
Dirk
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#262671 - 07/15/06 01:17 PM
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!
[Re: verreweg]
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Hallo Dirk,
klasse Reaktion deinerseits, insbesondere, da sie nicht unbedingt üblich ist.
Im aktuellen Fall werdet ihr sicher auch eine Lösung finden.
Viele Grüße, Matthias
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#262720 - 07/15/06 07:30 PM
Re: Schade...
[Re: mannimmond]
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Moin Moin,
ob der Teil der AGB´s eine Frechheit ist weiß ich nicht. Der Schaden ist beim Spediteur entstanden und dafür haftet er auch. Ob ich das nun mit dem Spediteur regele oder mit dem Händler und der dann mit dem Spediteur ist eigentlich wurscht. Irgend einer ist dafür haftbar. Ich hätte auch nie per Vorkasse das Rad bezahlt wenn ich dem Händler nicht vertraut hätte. Viel wichtiger für mich ist, bis auf eine nicht erwähnenswerte Kleinigkeit ist alles so gelaufen wie abgesprochen das RAd entspricht voll und ganz meinen Vorstellungen und für den Schaden kann Meilenweit nichts. Und das Herr Erlenkämper wert auf einen guten Ruf legt und zufriedene Kunden haben möchte zeigt doch seine Reaktion. Es gibt Unstimmigkeiten und er sucht eine Lösung. Man muss schon richtig gut sein um keine Fehler zu machen aber die Besten erkennen ihre Fehler und ändern sie.
Grüße Wolfgang
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