Posted by: f.hien
Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!! - 07/13/06 05:16 AM
hallo,
aus dem bgb:
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§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
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hermes ist jedoch aus eigener erfahrung kulant wenn es um nachträglich gemeldete schäden geht.
gruß
frank
aus dem bgb:
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§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
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hermes ist jedoch aus eigener erfahrung kulant wenn es um nachträglich gemeldete schäden geht.
gruß
frank