Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!!

Posted by: Anonymous

Re: Es ist da!!! Der Transportschaden!!! - 07/13/06 06:18 AM

In Antwort auf: verreweg

Hallo Beatrice,

ganz so einfach ist das nicht. Zunächst haftet das Transportunternehmen für solche Schäden, es sei denn, dem Versender ist nachzuweisen, daß er grob fahrlässig gehandelt hat (z.B. keine Transportverpackung benutzt hat).

Wenn das Rad vom Versender dem Paketdienst übergeben worden ist, sind Transportschäden dann eine Sache zwischen Paketdienst und Empfänger (der sog. Gefahrenübergang). Den Schaden einfach mit dem Versender zu regeln, geht auch nur schwer, da der bei Transportschäden ja nicht der Verursacher der Probleme ist.

Wichtig bei solchen Sachen ist immer, sofort sichtbare Schäden direkt beim Zusteller zu melden. Wenn der Karton in Ordnung ist und Du nachher doch noch eine Beschädigung feststellst, kannst Du das innerhalb einer Woche beim Paketdienst nachmelden.

Grüße,

Dirk


Falsch, das Problem hatten wir schon einige Male:

Sicher haftet bei sachgerechter Verpackung das Transportunternehmen, aber gegenüber seinem Auftraggeber.
Wer ist das?
Habe ich "frei Haus" bestellt und übergibt der Hersteller Händler die Ware zum Transport an einen Unternehmer , gehen mich Transportschäden nix an, ich muß selbige nur feststellen und bestätigen lassen. Verborgene, nicht sofort feststellbare Schäden innerhalb einer in den AGB festgelegten Frist., im Transportgewerbe üblicherweise 7 Tage. Also Schaden beim Hersteller/ Händler , NICHT beim Transportunternehmer, reklamieren und umgehende Beseitigung, Wandlung oder Minderung fordern.
Auf keine Diskussionen, Verweise auf Transportunternehmer oder ähnliches einlassen. Der Transportunternehmer ist nicht von mir beauftragt, also habe ich mit ihm nichts zu tun.
Habe ich aber selber den Transportunternehmer beauftragt, also "ab Werk" liefern lassen, ist es genau andersrum. Der Hersteller / Händler muß lediglich nachweisen, daß er die Ware einwandfrei bzw. sachgerecht verpackt übergeben hat, die Streiterei mit dem Transportunternehmer bleibt mir.
Den Gefahrenübergang regeln die sogenannten "INCOTERMS".
Bei "frei Haus" ist das üblicherweise die erste verschließbare Tür oder die Entladerampe des Empfängers. Bis dahin reist die Ware auf Risiko des Versenders. Bei " ab Werk" findet der Gefahrenübergang zwischen der Beladerampe und der LKW Pritsche oder dem Schiffsdeck o.ä. statt. Ab dann reist die Ware auf Risiko des Empfängers.
Üblicherweise bestellen Privatleute "frei Haus" und der Hersteller / Händler beauftragt den Transportunternehmer.
Also ist ausschließlich er zuständig für Reklamationen und mein Ansprechpartner.

Gruß

Theodor

P.S. Empfehlung: Nie die Rechnung bezahlen, bevor die Ware einwandfrei angekommen ist. Die Aussicht auf Zahlung beschleunigt jede Reklamation