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#192261 - 08/02/05 07:28 PM
Teilschuldfrage nach Radunfall
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Hallo, ich hatte vor kurzer Zeit einen Radunfall in Holland. Ich bin von Belgien kommen links auf eine Hauptstraße nach Maastricht abgebogen. Ich fuhr dann auf der linken Seite des Radweges. Auf der anderen war zwar auch ein Radweg, den hatte ich jedoch nicht gesehen. Mit einem Abstand von 2-3 Metern zur Straße führte der Weg unter Bäumen weiter.(ich fuhr also in die Bildebene) Wie auf dem Bild zu sehen kahm dann aus der Gasse links ein Auto welches mich anführ. Das Auto hatte grün, und ich befand mich auf der falsche Seite des Radweges. Zum Glück ist nichts passiert. Meine Fragen lauten nun: -Ist jemandem ähnliches passiert? -Gibt es so etwas wie Teilschuld -und kann ich dann meine Schäden geltend machen
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#192274 - 08/02/05 08:20 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: reyk26]
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Hallo, ich bin zwar kein Jurist, schon gar nicht für Holland , aber ich bin ziemlich sicher, dass Du da zu 100% Schuld warst. Und zwar aus folgendem Grund: Das Auto hatte Grün, also musstest Du Rot haben. Da Du davon nichts geschrieben hast, gehe ich mal davon aus, dass Du keine Ampel vor Dir hattest - dafür siehst Du aber auf dem von Dir befahrenen Weg nicht nur eine, sondern gleich zwei Ampeln von hinten. Spätestens das hätte Dich stutzig und seeeehr vorsichtig machen müssen. Danke jedenfalls für die ausführliche Situationsschilderung - es ist gut zu wissen, dass es solche Ampeln gibt. Ich denke, dasselbe wird niemandem passieren, der Deinen Beitrag gelesen hat. Eine Teilschuld des Autofahrers vermag ich nicht zu erkennen. Er hatte Grün, da muss er nicht damit rechnen, dass ihm ein Radfahrer quer vors Auto schießt. Schon gar nicht von der falschen Seite. Und wenn da auf Deiner Seite die Häuser genauso stehen wie auf der gegenüberliegenden, dann hatte er nicht mal eine theoretische Chance, Dich rechtzeitig zu sehen... Liebe Grüße, Wolfgang
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#192276 - 08/02/05 08:30 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: malamut]
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rado
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...ich bin ziemlich sicher, dass Du da zu 100% Schuld warst. Eine Teilschuld des Autofahrers vermag ich nicht zu erkennen. Er hatte Grün, da muss er nicht damit rechnen, dass ihm ein Radfahrer quer vors Auto schießt. Schon gar nicht von der falschen Seite. Und wenn da auf Deiner Seite die Häuser genauso stehen wie auf der gegenüberliegenden, dann hatte er nicht mal eine theoretische Chance, Dich rechtzeitig zu sehen... Liebe Grüße, Wolfgang
Das sehe ich genauso! reyk26 soll froh sein, dass er nicht überfahren wurde. Wie kann reyk26 dann noch von Teilschuld reden? Das ist mir unverständlich. reyk26 hat 100% Schuld am Verkehrsunfall, er hat ihn eindeutig verursacht. Dazu muss man nicht mal Verkehrsjurist sein. Gruß, Bernd
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#192280 - 08/02/05 08:43 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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Das ich Schuld bin ist eigentlich klar.
Meine Gedanken gehen aber eher in die Richtung, das ich der schwächere Verkehrsteilnehmer bin. Gleich nach dem Fußgänger.
Zudem kahm ich von einem Radweg der in beide Richtungen befahrbar ist .(bevor ich abgebogen bin) -Der Radweg hatte auch keine Makierungen, das er nur in eine Richtung geht.
Ich meine mal gelesen zu haben das in Deutschland auch eine ähnliche Sache war (ohne Ampel), wo der Autofahrer Teilschuld hatte.
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#192282 - 08/02/05 08:57 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: reyk26]
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rado
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Meine Gedanken gehen aber eher in die Richtung, das ich der schwächere Verkehrsteilnehmer bin. Gleich nach dem Fußgänger. Wer der schwächere oder stärkere Verkehrsteilnhemer ist, ist unerheblich, wenn es darum geht, wer einen Verkehrsunfall verschuldet hat. Auch Fußgänger können Verkehrsunfälle zu 100% verursachen. Ich meine mal gelesen zu haben das in Deutschland auch eine ähnliche Sache war (ohne Ampel), Wenn er grün hatte, dann hattest du rot. Also eine eindeutige Verkehrssituation. Daran gibt es nicht zu rüteln. wo der Autofahrer Teilschuld hatte Die Feststellung, ob er ein Teilschuld hatte, setzt ein Gerichtsurteil voraus. Alles andere sind Behauptungen. Teilschuld kann nur ein Gericht feststellen, wenn es darauf ankommt, und keine Einigkeit der Betroffenen da ist. Trauer um Karl-Ludwig Biedermann ----------------------------------------------------------- Lieber Bernd Fischel, am vergangenen Samstag (30.7.2005) hatte Karl-Ludwig Biedermann einen schweren Unfall mit dem Fahrrad. In seinem Wohngebiet in Sindelfingen ist er eine abschüssige Straße hinunter gefahren und hat an einer unübersichtlichen Kreuzung nicht auf ein Auto geachtet, das von rechts kam. Er ist von dem Auto angefahren und noch 80 Meter mitgeschleift worden. Er hat sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zugezogen, denen er später im Krankenhaus erlegen ist. Karl-Ludwig Biedermann war 76 Jahre alt, aber immer noch für den ADFC Kreisverband Böblingen aktiv. Seit er in der Ortsgruppe aktiv war, hat er auch Radtouren geleitet, immer mit dem Hintergedanken, die Menschen auch zum Radfahren im Alltag hinzuführen. Aktiv war er auch mit Vorschlägen zur Verbesserung der Radwegesituation bei den Sitzungen der AG Radverkehr im Sindelfinger und Böblinger Rathaus, bei der er seit 1983 aktiv dabei war. 1985 war er Mitbegründer der ADFC-Ortsgruppe Böblingen/Sindelfingen, deren Sprecher er bis 1997 war. Seit der Gründung des Landesverbandes Baden-Württemberg 1990 war er stellvertretender Landesvorsitzender bis März 1994. Außerdem arbeitete er viele Jahre lang engagiert in mehreren Bundesfachausschüssen mit. Sei froh, dass du heil geblieben bist. Karl-Ludwig Biedermann hatte Dein Glück nicht. Gruß, Bernd
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#192284 - 08/02/05 08:58 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: reyk26]
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In Deutschland haben Autofahrer bei nahezu allen Unfällen mit Radfahrern eine Teilschuld, da man nach ihrer intensiven Führerschein-Ausbildung davon ausgeht, dass sie Gefahren auch in unübersichtlichen Situationen erkennen und darauf reagieren können (was de facto unmöglich ist). Ob das für Holland auch gilt - gute Frage...
Grüsse Sasa
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#192286 - 08/02/05 09:05 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: Sasa]
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In Deutschland haben Autofahrer bei nahezu allen Unfällen mit Radfahrern eine Teilschuld, da man nach ihrer intensiven Führerschein-Ausbildung davon ausgeht, dass sie Gefahren auch in unübersichtlichen Situationen erkennen und darauf reagieren können (was de facto unmöglich ist). Ob das für Holland auch gilt - gute Frage... Grüsse Sasa
Da möchte ich Dir aber heftig widersprechen! Teilschuld setzt ein Mitverschulden voraus. Wenn aber ein Radfahrer, wie im Fall von reyk26 sich 100% verkehrswidrig verhält, kann man dem Autofahrer keine Schuld anlasten, weil kein Mitverschulden vorliegt. Gruß, Bernd
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Edited by rado (08/02/05 09:17 PM) |
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#192288 - 08/02/05 09:05 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: reyk26]
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Falsche Richtung bringt 50:50 : Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg in "falscher" Richtung und kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Pkw, so teilen sich beide Parteien den Schaden, weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen und die Radfahrerin ihrerseits damit, dass ein Autofahrer einen "Geisterradfahrer" übersieht. Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98
Währe doch in meinem Fall gegeben. Ich will hier keine Rechtsberatung. Vieleicht ist jemandem so etwas mal passiert.
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#192289 - 08/02/05 09:07 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: Sasa]
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rado
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dass sie Gefahren auch in unübersichtlichen Situationen erkennen und darauf reagieren können... Grüsse Sasa
Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, "in unübersichtlichen Situationen erkennen und darauf reagieren zu können". Auch Autofahrer können nicht um Ecken gucken! Gruß, Bernd
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#192292 - 08/02/05 09:13 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: reyk26]
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Falsche Richtung bringt 50:50 Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98 Währe doch in meinem Fall gegeben.
Sorry, Reyk, dieses Urteil ist in Deinem Fall irrelevant, wenn Deine Schilderung stimmt. Das bezieht sich auf Abbieger aus derselben Straße. Hier hatte der Querverkehr Grün, Du also Rot. Mitschuld gäbe es nur wenn beide Grün (oder Rot) gehabt hätten. Wenn Deine Schilderung stimmt, dann spare Dir weitere unnötige Unkosten, nimm's als Lehrgeld und paß' das nächste mal besser auf - es könnte mehr kaputtgehen als bloß ein Fahrrad. ciao Christian
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#192294 - 08/02/05 09:16 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: reyk26]
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rado
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Falsche Richtung bringt 50:50 : Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg in "falscher" Richtung und kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Pkw, so teilen sich beide Parteien den Schaden, weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen und die Radfahrerin ihrerseits damit, dass ein Autofahrer einen "Geisterradfahrer" übersieht. Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98
"weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen". Tut mir leid, das nehme ich Dir nicht ab. Seit wann müssen Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers rechnen? Das kann nicht sein. Auch wenn ich ein fanatischer Radfahrer bin und kein Autofreund, so muss ich doch die Straßenverkehrsordnung anerkennen. Ich fahre selbst Fahrrad ständig verkehrswidrig (weiß ich), aber mein verkehrswirdriges Verhalten als normal gelten zu lassen, so dass Autofahrer mit meinem verkehrswidrigem Verhalten "rechen" müssen, das geht doch einfach zu weit. Tut mir leid, das Zittierte von Dir glaube ich einfach nicht. Gruß, Bernd
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Edited by rado (08/02/05 09:31 PM) |
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#192295 - 08/02/05 09:23 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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rado
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"weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen". Tut mir leid, das nehme ich Dir nicht ab. Seit wann müssen Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers rechnen? Das kann nicht sein.
Vielleicht hatte in dem besagten Urteil von Dir, der Autofahrer den Radfahrer, der sich verkehrswidrig verhält, gesehen, dann ist die Sachlage eine andere. Ja, dann hätte der Autofahrer mit dem (erkennbaren) verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers rechnen müssen, weil er ihn gesehen hat. Dann hätte der Autofahrer auch ein Mitverschulden am Unfall, weil er, der Autofahrer auf sein Recht gepocht hat und nicht den Radfahrer, der sich verkehrswidrig verhält, Rücksicht genommen hat, obwohl er ihn (eine Radfahrerin in diesem Fall) rechtzeitig gesehen hat. Aber so wie Du dein Fall geschildert hast, kann es nicht gewesen sein. Gruß, Bernd
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Edited by rado (08/02/05 09:33 PM) |
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#192298 - 08/02/05 09:48 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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Hallo Bernd, Teilschuld setzt ein Mitverschulden voraus.
Da bin ich mir nicht so sicher. Wir haben doch Juristen hier, was sagen die dazu? Ich meine, es gibt immer eine Schuld, die dann irgendwie unter den Beteiligten aufgeteilt werden muss. Zum Beispiel bei einem Autounfall mit Kind. Selbst wenn der Autofahrer echt keine Chance hatte, wird ihm eine Schuld zugewiesen werden, denn das Kind hat per se keine Schuld - und nicht alles, was einem Kind passiert, ist Verletzung der Aufsichtspflicht. Und dann gibt es für Autofahrer angeblich noch ein 'allgemeines Betriebsrisiko'... aber spätestens an diesem Punkt habe ich dann endgültig gar keine Ahnung mehr. Liebe Grüße, Wolfgang
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#192299 - 08/02/05 09:57 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: malamut]
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rado
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Ich meine, es gibt immer eine Schuld, die dann irgendwie unter den Beteiligten aufgeteilt werden muss. Liebe Grüße, Wolfgang
Die Schuldfrage stellt sich bei jedem Verkehrsunfall! Dafür haben wir Gerichte, um die Schuldfrage zu klären. Aber ich kann nicht sagen, dass Autofahrer immer á priori ein Mitschuld haben. Gruß, Bernd
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Edited by rado (08/02/05 09:59 PM) |
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#192302 - 08/02/05 10:26 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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rado
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ich bin zwar kein Jurist, schon gar nicht für Holland , aber ich bin ziemlich sicher, dass Du da zu 100% Schuld warst. Das ist fuer die Niederlande vollkommen irrelevant. Wenn in den Niederlanden ein Unfall zwischen Dose und Fahrrad passiert, ist aufgrund der Gefaehrdungshaftung grundsaetzlich der Outler schuld. Die Gefährdungshaftung ist kein Blanko-Schuldurteil. Dann bräuchten sich die "fietser" an kein Verkehrsgesetz halten. Ich widerspreche Dir, Schwarzfietserin. Gruß, Bernd
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#192303 - 08/02/05 10:39 PM
[Re: ]
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ex-2881
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Edited by ex-2881 (08/02/05 10:49 PM) |
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#192305 - 08/02/05 10:51 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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rado
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"Diese rechtliche Regelung — grundsätzliche Hauptschuld des Autofahrers — ist nicht unumstritten. Denn durch dieses Gesetz wird der Radfahrer auf die Stufe eines unmündigen Kindes gesetzt, das Narrenfreiheit besitzt, da es für seine Taten nicht belangt werden kann. Diese Entmündigung der Radfahrer bedeutet wieder eine Herabstufung der Radfahrer zu Verkehrsteilnehmern zweiter Klasse. Kritiker vertreten die These, daß, wer ernst genommen werden will, nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat: Radfahrer müssen daher für ihre Fehlverhalten auch zur Rechenschaft gezogen werden." http://www.adfc-oldenburg.de/politik/groningen.htmlDiese rechtliche Regelung ist umstritten! Und nicht in Deutschland Gesetz! Die Gefährungshaftung geht davon aus, dass Radfahrer sich nicht unnötig gefährden, was Unfug ist. Radfahrer gefährden sich oft unnötig. Klar, wenn in Holland ein Radfahrer mit einem Auto einen Unfall hat, dann haftet der Autofahrer, vorausgesetzt, dass der Radfahrer nicht den Unfall selbst verursacht hat, ist das so zu verstehen? Sonst könnte der Radfahrer (fietser) beliebig viele Unfälle verursachen, ohne dafür haftbar zu sein. Wenn der Radfahrer Schuld hat, dann haftet er auch für den Schaden, den er verursacht hat. Meine Ansicht nach schließt die Gefährungshaftung nicht die Schuldfrage aus! Gruß, Bernd
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Edited by rado (08/02/05 11:17 PM) |
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#192306 - 08/02/05 10:54 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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rado
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Nein, aber Dir schon? Du hast bestimmt Ahnung von Verkehrsrecht! Gruß, Bernd, Hollandfan und fietser
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Edited by rado (08/02/05 11:08 PM) |
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Off-topic
#192311 - 08/02/05 11:22 PM
[Re: ]
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ex-2881
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#192314 - 08/02/05 11:54 PM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: reyk26]
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Hallo reyk26, wenn ich baue, dann muss ich auch dafür gerade stehen, das kann ich dann auch von meinem Gegenüber (oder eben Gegner) erwarten. Klappt das nicht - und eine Einigung ist nicht möglich, dann wirds meistens Teuer egal ob Urteil oder Vergleich. Also wenn es Dir in den Beiträgen um "Recht" und nicht um Rechtsprechung (Anwalt, Gericht und so geht), dann sag doch einfach "da hab ich nicht aufgepaßt". Gruß Rainer
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#192315 - 08/03/05 03:17 AM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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Hallo Teilschuld setzt ein Mitverschulden voraus. Wenn aber ein Radfahrer, wie im Fall von reyk26 sich 100% verkehrswidrig verhält, kann man dem Autofahrer keine Schuld anlasten, weil kein Mitverschulden vorliegt. Die Teilschuld ist meiner Meinung schon gegeben, weil das Auto im Strassenverkehr steht. In der Schweiz wurde einmal eine Autofahrerin zu 1/3 schuldig gesprochen weil sie mit ihrem Auto vor einem Kreisel gestanden hat. Dann ist ihr ein Radfahrer vom Radweg trotz "kein Vortritt" Beschilderung in die Autotüre gerast. Die Autofahrerin teilweise schuldig, weil sie das Auto in den Verkehr gesetzt hat. Egal ob sie damit gefahren ist oder nicht. Für mich ist das aber auch nicht wirklich nachvollziebar. Gruess Michi www.bikevisions.ch.vu
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#192316 - 08/03/05 04:13 AM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: Michi]
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theodor
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Hallo Teilschuld setzt ein Mitverschulden voraus. Wenn aber ein Radfahrer, wie im Fall von reyk26 sich 100% verkehrswidrig verhält, kann man dem Autofahrer keine Schuld anlasten, weil kein Mitverschulden vorliegt. Die Teilschuld ist meiner Meinung schon gegeben, weil das Auto im Strassenverkehr steht. In der Schweiz wurde einmal eine Autofahrerin zu 1/3 schuldig gesprochen weil sie mit ihrem Auto vor einem Kreisel gestanden hat. Dann ist ihr ein Radfahrer vom Radweg trotz "kein Vortritt" Beschilderung in die Autotüre gerast. Die Autofahrerin teilweise schuldig, weil sie das Auto in den Verkehr gesetzt hat. Egal ob sie damit gefahren ist oder nicht. Für mich ist das aber auch nicht wirklich nachvollziebar. Gruess Michi www.bikevisions.ch.vu wieso nicht nachvollziehbar? Wer kein Auto fährt, kann damit auch niemanden umbringen / verletzen. Es gibt kein unumgängliches Naturgesetz,das zwingt, Auto zu fahren. Daher ist schon die Inbetriebnahme eines solchen Geräts eine Gefährdung der Mitmenschen und darauf gründet sich die sogenannte "Gefährdungshaftung". Gruß Theodor
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#192317 - 08/03/05 04:49 AM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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Also mir wird die Sache mit der Gefährdungshaftung niemals einleuchten, aber wurscht. Was mich wundert ist, daß unser Indanierhäuptling, der sich doch selbst den menschgewordenen ökonom schimpft hier nicht versuchen würde auch noch einen Vorteil für sich rauszuschlagen...... Mit seiner rechtlichen Würdigung lag unser selbstzernannter Jurastudent aber auch diesmal daneben, wie schon bei der Leistungserschleichungsgeschichte....... Mal gucken welche Korken er sonst noch so springen läßt.... Bier und Chips liegen schonmal bereit......
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#192320 - 08/03/05 06:30 AM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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rado
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Die Merkbefreiung erfolgte zu Recht! Nicht nur, dass Du als Pseudoargument ausfuehrlich zitierst, was ueber einen von mir gesetzten Link sowieso zu lesen ist. Nein, Du brauchst zur Antwort auch noch zwei Postings! Soweit zum Leichtgebaeck, Haeuptling Endloses Palaver. *rotflmao* Das Anliegen des OP hast Du darueber, als Niederlande-Fan um jeden Preis rechthaben zu wollen, vollkommen aus den Augen verloren. Ueblicherweise gilt: Sei weise, plonk leise. Aber diesmal doch oeffentlich: *PLONK* Hi Squaw Schwarzfantabiergemisch,* mit welchem Recht urteilst Du über mich? Ich bin aber nicht unfehlbar, wie Du Wenn wir der gleichen Meinung wären, dann hätten wir uns nichts zu sagen, oder? Ich bin es gewohnt, die Dinge auf den Grund zu gehen. Bestenfalls lerne ich dazu. Gruß, Bernd * Ein Radler ist ein Getränk aus Fanta und Bier
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#192322 - 08/03/05 06:44 AM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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dass sie Gefahren auch in unübersichtlichen Situationen erkennen und darauf reagieren können... Grüsse Sasa
Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, "in unübersichtlichen Situationen erkennen und darauf reagieren zu können". Auch Autofahrer können nicht um Ecken gucken! Gruß, Bernd Das um die Ecke gucken wird aber verlangt. Mein Vater (im Auto) hatte auch mal ein kaum zu vermeidenden Unfall mit einem Radfahrer, der den Radweg in falscher Richtung fuhr. Es kam zwar nicht zu einem Gerichtsverfahren. Die gerufene Polizei hat ihm aber gleich mal wegen Verkehrsgefährdung einen Strafzettel ausgestellt. Laut StVO hat man sich jederzeit so verhalten, dass man _niemanden_ gefährdet. Weder Radfahrer in falscher Richtung, noch 5jährige Kinder, die einem Ball hinterherrennen! Leider kümmert das scheinbar niemanden. Ciao Edo
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#192325 - 08/03/05 06:47 AM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: Berliner]
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rado
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Also mir wird die Sache mit der Gefährdungshaftung niemals einleuchten, aber wurscht. Die Gefährdungshaftung ist der durch die gesetzliche Hapftpflichtversicherung des Autofahrers gedeckt. Was mich wundert ist, daß unser Indanierhäuptling, der sich doch selbst den menschgewordenen ökonom schimpft hier nicht versuchen würde auch noch einen Vorteil für sich rauszuschlagen...... Auch wenn der Autofahrer zu 1/3 Schuld wegen der Gefährungshaftung hat, hilft das mir im Unfall mit einem Auto? Nein tut es nicht. 2/3 Schuld habe ich dann und die tun weh, abgesehen von meinen Verletzungen. Mit seiner rechtlichen Würdigung lag unser selbstzernannter Jurastudent aber auch diesmal daneben, wie schon bei der Leistungserschleichungsgeschichte....... Ich habe eben viel Mensaessen gegessen. Mal gucken welche Korken er sonst noch so springen läßt.... Bier und Chips liegen schonmal bereit...... Ich gönne mir einen Radler (Biermischgetränk), am liebsten eine Schwarzradlerin. Gruß, Bernd
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#192331 - 08/03/05 07:06 AM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: edo]
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rado
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Das um die Ecke gucken wird aber verlangt. Mein Vater (im Auto) hatte auch mal ein kaum zu vermeidenden Unfall mit einem Radfahrer, der den Radweg in falscher Richtung fuhr. kommt vor. Es kam zwar nicht zu einem Gerichtsverfahren. Die gerufene Polizei hat ihm aber gleich mal wegen Verkehrsgefährdung einen Strafzettel ausgestellt. Vielleicht hätte er es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen sollen? Er hätte Widerspruch beim Strafzettel einlegen können. Ein Polizist macht auch Fehler zuweilen. Laut StVO hat man sich jederzeit so verhalten, dass man _niemanden_ gefährdet. Weder Radfahrer in falscher Richtung, noch 5jährige Kinder, die einem Ball hinterherrennen! Duch die gesetzliche Haftpflcht ist der Autofahrer abgedeckt, nicht der Radfahrer aber, wenn er keine private Haftpflicht (ADFC) hat. Leider kümmert das scheinbar niemanden. Doch deshalb fahre ich kein Auto mehr oder selten. Autofahren macht mir einfach keinen Spaß mehr! Zu viele Radfahrer unterwegs! Da fahre ich lieber auch Rad. Gruß, Bernd
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Edited by rado (08/03/05 07:18 AM) |
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#192337 - 08/03/05 07:15 AM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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.... Doch deshalb fahre ich kein Auto mehr oder selten. Autofahren macht mir einfach keinen Spaß mehr! Zu viele Radfahrer unterwegs! Da fahre ich lieber auch Rad. Gruß, Bernd Ich fahre Rad, weil zuviele Autos unterwegs sind, als dass Auto fahren noch Spaß machen könnte Mit dem Rad bin ich viel flexibler und mehr an der Natur! Nur im Augenblick regnet's draußen und ich müsste eigentlich schon lange unterweg sein. Was soll's, ist eh nur Wasser und tschüß edo
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#192344 - 08/03/05 07:52 AM
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall
[Re: ]
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Also ich bin nicht der Meinung das ein Autofahrer damit rechnen muß das ein Radfahrersich Verkehrswiederig verhält, was gibt dem Radfahrer das Recht sich so zu Verhalten? Nachdem Motto: Ich bin der Schwächere und dehalb kan ich machen was ich will und ein Autofahrer soll gefälligs't Bremsen???????????????????? Wer sich auf einem Fahrrad begibt und damit am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt , hat sich an die verkehrsregeln zu halten
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