Posted by: Anonymous
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall - 08/02/05 10:51 PM
In Antwort auf: Schwarzradlerin
Beim Unfall liegt hingegen die Schuldhaftung immer beim Outler.
http://www.adfc-oldenburg.de/politik/groningen.html
"Diese rechtliche Regelung — grundsätzliche Hauptschuld des Autofahrers — ist nicht unumstritten. Denn durch dieses Gesetz wird der Radfahrer auf die Stufe eines unmündigen Kindes gesetzt, das Narrenfreiheit besitzt, da es für seine Taten nicht belangt werden kann. Diese Entmündigung der Radfahrer bedeutet wieder eine Herabstufung der Radfahrer zu Verkehrsteilnehmern zweiter Klasse. Kritiker vertreten die These, daß, wer ernst genommen werden will, nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat: Radfahrer müssen daher für ihre Fehlverhalten auch zur Rechenschaft gezogen werden."
http://www.adfc-oldenburg.de/politik/groningen.html
Diese rechtliche Regelung ist umstritten! Und nicht in Deutschland Gesetz!

Die Gefährungshaftung geht davon aus, dass Radfahrer sich nicht unnötig gefährden, was Unfug ist. Radfahrer gefährden sich oft unnötig.
Klar, wenn in Holland ein Radfahrer mit einem Auto einen Unfall hat, dann haftet der Autofahrer, vorausgesetzt, dass der Radfahrer nicht den Unfall selbst verursacht hat, ist das so zu verstehen? Sonst könnte der Radfahrer (fietser) beliebig viele Unfälle verursachen, ohne dafür haftbar zu sein. Wenn der Radfahrer Schuld hat, dann haftet er auch für den Schaden, den er verursacht hat. Meine Ansicht nach schließt die Gefährungshaftung nicht die Schuldfrage aus!
Gruß,
Bernd