Posted by: Anonymous
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall - 08/02/05 09:16 PM
In Antwort auf: reyk26
Falsche Richtung bringt 50:50 :
Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg in "falscher" Richtung und kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Pkw, so teilen sich beide Parteien den Schaden, weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen und die Radfahrerin ihrerseits damit, dass ein Autofahrer einen "Geisterradfahrer" übersieht.
Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98
"weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen". Tut mir leid, das nehme ich Dir nicht ab. Seit wann müssen Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers rechnen? Das kann nicht sein.
Auch wenn ich ein fanatischer Radfahrer bin und kein Autofreund, so muss ich doch die Straßenverkehrsordnung anerkennen. Ich fahre selbst Fahrrad ständig verkehrswidrig (weiß ich), aber mein verkehrswirdriges Verhalten als normal gelten zu lassen, so dass Autofahrer mit meinem verkehrswidrigem Verhalten "rechen" müssen, das geht doch einfach zu weit. Tut mir leid, das Zittierte von Dir glaube ich einfach nicht.
Gruß,
Bernd