Posted by: Anonymous
Re: Teilschuldfrage nach Radunfall - 08/02/05 09:23 PM
In Antwort auf: rado
"weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen". Tut mir leid, das nehme ich Dir nicht ab. Seit wann müssen Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers rechnen? Das kann nicht sein.
Vielleicht hatte in dem besagten Urteil von Dir, der Autofahrer den Radfahrer, der sich verkehrswidrig verhält, gesehen, dann ist die Sachlage eine andere. Ja, dann hätte der Autofahrer mit dem (erkennbaren) verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers rechnen müssen, weil er ihn gesehen hat. Dann hätte der Autofahrer auch ein Mitverschulden am Unfall, weil er, der Autofahrer auf sein Recht gepocht hat und nicht den Radfahrer, der sich verkehrswidrig verhält, Rücksicht genommen hat, obwohl er ihn (eine Radfahrerin in diesem Fall) rechtzeitig gesehen hat. Aber so wie Du dein Fall geschildert hast, kann es nicht gewesen sein.
Gruß,
Bernd