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#1029372 - 04/01/14 10:15 AM 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden?
Simmer
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Hallo zusammen,

ich plage mich gerade mit der Frage rum: Hauptwohnsitz ab-/ummelden ?


Die Situation:

- Ab Juni für vorr. ca. 2 Jahre durch Nord- und Südamerika auf dem Rad

- Derzeit wohnhaft in Berlin in nem WG-Zimmer, aus dem ich vor der Reise ausziehe


Ich frage mich, ob es wichtig ist, den Wohnsitz wohin zu melden, an dem auf jeden Fall jemand ist, den ich kenne / dem ich vertraue, z.B. zu meinen Eltern?

Der Einfachheit halber würde ich die Wohnsitzmeldung am liebsten in Berlin lassen (z.B. wg. der Steuererklärung f. 2014...) und ne Postweiterleitung einrichten. Zudem sind natürlich auch noch Leute, die in kenne und denen ich vertraue derzeit in der WG. Die Frage ist nur, wie lange noch...


Daher die Frage: In welchen Fällen wird für mich unterwegs die Adresse, an der ich in D gemeldet bin überhaupt eine Rolle spielen? Oder sollte ich am besten meinen Wohnsitz komplett abmelden, so wie ich mich z.B. auch von meiner GKV komplett abmelden werde?

Danke für Tipps und Erfahrungen!

Viele Grüße,

Benni
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#1029401 - 04/01/14 11:19 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Simmer]
Mütze
Moderator Accommodation network
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Ich persönlich würde einen Wohnsitz bei jemandem wählen, dem Du vertraust, Deine Eltern zum Beispiel.
- - - - - - - - - - - - - - - -
Grüßchen, Ruth https://missesvelominiservice.com
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#1029409 - 04/01/14 11:47 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Simmer]
nandita
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Servus!

Also gleich mal vorab: Sobald du unterwegs bist, werden diese Dinge zur Nebensache - freu dich drauf! Auch wir haben uns vor Aufbruch zu unserer "großen Reise" mit all diesen Dingen rumgequält und uns dann einfach bei Anitas Mutter (in der selben Stadt) dazugemeldet.

Da du die Post scheinbar ohnehin an eine Adresse deines Vertrauens leiten lässt, isses denke ich relativ wurscht wo du gemeldet bist und ob deine Vertrauenspersonen (in der WG) dort residieren. Die Post (und das ist wichtig denke ich) checkt ja eh jemand den du vertraust :-)

In diesem Sinne weiterhin viel Freude beim Planen und noch viel mehr Freude "on-the-road"!
Herzliche Grüße aus dem Ösiland!
www.nandita.at
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#1029413 - 04/01/14 11:55 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Simmer]
Uwe Radholz
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Was ich nicht weiß, ist ob die Abmeldung von der Krankenkasse bei einem festen Wohnsitz (also eine Anmeldung in D) so einfach möglich ist. Hast Du das schon klären können oder hat irgend ein andere Forumisto da schon praktische Erfahrungen?
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#1029418 - 04/01/14 12:09 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Uwe Radholz]
Simmer
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Danke für die Antworten schon mal.

Mit meiner KV (TK) habe ich schon gesprochen. Die brauchen für die Abmeldung nur den Nachweis über eine abgeschlossene Auslands-KV. Den reich ich denen demnächst ein. Mal sehen ob's dann auch so klappt!
Von einer Wohnsitz-Abmeldung haben die nichts gesagt...
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#1029426 - 04/01/14 01:06 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Simmer]
dhomas
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Also, du musst den Wohnsitz nicht abmelden. Würde ich auch nicht. GKV kannst du trotzdem kündigen, hier ist maßgeblich der "gewöhnliche Aufenthalt", ganz grob etwa: wenn du die meiste Zeit des Jahres nicht in Deutschland bist entfällt auch die Versicherungspflicht.

Auch nach der Rückkehr müsste dich die TK wieder nehmen (haben sie bei mir zumindest). Wenn du möchtest kannst du dich vor Abreise arbeitslos melden, dann verfallen die Ansprüche nicht und alle Sperrfristen laufen ab während du weg bist. Dann bekommst du ab dem 1. Tag der Rückkehr Geld und gratis Versicherung.

Springender Punkt: manche Auslands-KV nehmen dich nicht, wenn du deinen Wohnsitz abmeldest. Melde dich aber lieber zu deinen Eltern, sonst bekommst du noch GEZ-Briefe und so zwinker

Edited by dhomas (04/01/14 01:09 PM)
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Off-topic #1029475 - 04/01/14 04:51 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: dhomas]
cprima
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Luxussoerenzchen können bitteschön privat finanziert werden, inkl der Wiedereingliederungszeit, danke.
BG,
Christian
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Off-topic #1029484 - 04/01/14 05:37 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: cprima]
Uwe Radholz
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In Antwort auf: cpr
Luxussoerenzchen können bitteschön privat finanziert werden, inkl der Wiedereingliederungszeit, danke.



Thomas wies auf die Wahrnahme legal erworbener gesetzlicher Ansprüche hin.
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Off-topic #1029571 - 04/02/14 06:27 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: dhomas]
Frankenradler
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In Antwort auf: dhomas
Wenn du möchtest kannst du dich vor Abreise arbeitslos melden, dann verfallen die Ansprüche nicht und alle Sperrfristen laufen ab während du weg bist. Dann bekommst du ab dem 1. Tag der Rückkehr Geld und gratis Versicherung.



Also, das ist ein seehr gewagter Schnellschuss mit dem Alg1 Recht! So wie es dasteht, ist es die Aufforderung zum grenzwertigen Sozialbetrug! Da würde ich doch schon mal vorher das Gesetz genau lesen: arbeitslos i.S. SGB III ist nur, wer arbeiten will (und kann), der TE will aber reisen! Die Fristen laufen auch nicht einfach aus, sondern es wird von der Agentur nachgehakt, es gibt Mitwirkungspflichten SGB I Par. 60 ff und so weiter.

Die Frage einer KV nach der Rückkehr beantwortet sich spätestens mit Wiederaufnahme einer Arbeit. Entweder der TE ist dann pflichtversicherter Arbeitnehmer oder er kann sich freiwillig versichern (bei entsprechendem Verdienst) oder privat versichern.
Safari njema (Kisuaheli: Gute Reise)
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#1029574 - 04/02/14 06:50 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: dhomas]
grenzenlos
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In Antwort auf: dhomas
Also, du musst den Wohnsitz nicht abmelden. Würde ich auch nicht. GKV kannst du trotzdem kündigen, hier ist maßgeblich der "gewöhnliche Aufenthalt", ganz grob etwa: wenn du die meiste Zeit des Jahres nicht in Deutschland bist entfällt auch die Versicherungspflicht.

Auch nach der Rückkehr müsste dich die TK wieder nehmen (haben sie bei mir zumindest). Wenn du möchtest kannst du dich vor Abreise arbeitslos melden, dann verfallen die Ansprüche nicht und alle Sperrfristen laufen ab während du weg bist. Dann bekommst du ab dem 1. Tag der Rückkehr Geld und gratis Versicherung.

Springender Punkt: manche Auslands-KV nehmen dich nicht, wenn du deinen Wohnsitz abmeldest. Melde dich aber lieber zu deinen Eltern, sonst bekommst du noch GEZ-Briefe und so zwinker


Sehe ich alles genau so. Hatten wir auch so gemacht.
Wichtig ist halt, irgendeine Adresse für die Post angeben. Vertrauensperson (Bankbriefe, Stererklärung und so) am besten Eltern, wirklicher Freund usw. Bei uns hatte alles unser kleiner Sohn übernommen zwinker

Edited by grenzenlos (04/02/14 06:51 AM)
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Off-topic #1029575 - 04/02/14 06:57 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Frankenradler]
grenzenlos
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In Antwort auf: Frankenradler
In Antwort auf: dhomas
Wenn du möchtest kannst du dich vor Abreise arbeitslos melden, dann verfallen die Ansprüche nicht und alle Sperrfristen laufen ab während du weg bist. Dann bekommst du ab dem 1. Tag der Rückkehr Geld und gratis Versicherung.



Also, das ist ein seehr gewagter Schnellschuss mit dem Alg1 Recht! So wie es dasteht, ist es die Aufforderung zum grenzwertigen Sozialbetrug! Da würde ich doch schon mal vorher das Gesetz genau lesen: arbeitslos i.S. SGB III ist nur, wer arbeiten will (und kann), der TE will aber reisen! Die Fristen laufen auch nicht einfach aus, sondern es wird von der Agentur nachgehakt, es gibt Mitwirkungspflichten SGB I Par. 60 ff und so weiter.

Die Frage einer KV nach der Rückkehr beantwortet sich spätestens mit Wiederaufnahme einer Arbeit. Entweder der TE ist dann pflichtversicherter Arbeitnehmer oder er kann sich freiwillig versichern (bei entsprechendem Verdienst) oder privat versichern.


Ist kein Schnellschuss, denn man muss im AA nur angeben, dass man für unbestimmte Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und somit auch keine Bezüge erhält. Dies gilt für 4 Jahre. Wenn man sich innerhalb der 4 Jahre rückmeldet, also dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht, beginnen dann auch die gesetzlichen Bezüge. Man ist ja wieder da, steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, will ja wieder arbeiten zwinker
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#1030337 - 04/05/14 03:18 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Simmer]
vgXhc
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Ich wurde in Berlin während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts ohne mein Wissen oder Zutun zwangsabgemeldet. Mein alter Mitbewohner hatte während der ganzen Zeit noch Post für mich an der alten Adresse bezogen. Dass ich abgemeldet wurde, habe ich erst bemerkt, als ich während eines kurzen Deutschlandbesuchs einen neuen Pass brauchte und man mir im Bezirksamt mitgeteilt wurde, dass ich schon seit mehreren Jahren abgemeldet sei. Woher der Bezirk wusste, dass ich nicht mehr in Berlin wohne -- keine Ahnung. Ich musste dann in letzter Minute zu meinen Eltern in die schwäbische Provinz fahren und mich dort anmelden, um den Pass noch rechtzeitig zu bekommen.

Gruß,
Harald.
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#1030344 - 04/05/14 06:45 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: dhomas]
robrad
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Das Problem ist, wenn du die meiste Zeit nicht in Deutschland bist, dann ist man verpflichtet sich abzumelden, da gibt es die 180 Tage Regel. Wenn man sich weniger als 180 Tage in Deutschland aufhält, muss man sich abmelden. Davon ist wohl auch die Krankenkasse ausgegangen, denn sich einfach bei der Krankenkasse abmelden ohne in Deuschland gemeldet zu sein, geht meines Wissens nicht. Aber es ist Richtig, das einen die KV wieder nehmen muss wenn man eine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen hat. Da sollte man sich keine Anwartschaft aufschwätzen lassen, die sich die Krankenkassen mit ca. 70 Ruro pro Monat bezahlen lassen.
------------------------------------------
Beste Grüße, Robert
"Stahl hat eine größere Schadenstoleranz"
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#1030552 - 04/06/14 11:58 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: robrad]
zaher ahmad
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In Antwort auf: robrad
Das Problem ist, wenn du die meiste Zeit nicht in Deutschland bist, dann ist man verpflichtet sich abzumelden, da gibt es die 180 Tage Regel. Wenn man sich weniger als 180 Tage in Deutschland aufhält, muss man sich abmelden.

Gibt es für diese Behauptung auch eine belastbare Quelle?

Grüße

zaher
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#1030625 - 04/06/14 05:12 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: zaher ahmad]
robrad
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gib mal bei google 180 tage und Abmelden in Deutschland ein, da gibt es Seitenweise Belege von Auswanderern, Steuerbüros … Ich habe es 2010 recherchiert bezüglich eines längeren Auslandaufenthalts.
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Beste Grüße, Robert
"Stahl hat eine größere Schadenstoleranz"
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#1030630 - 04/06/14 05:27 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: robrad]
Juergen
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........nach meinem Wissen bezieht sich die 180 Tage Regelung nur und ausschliesslich auf die Besteuerungspflicht in Deutschland. (Boris Becker war mehr als 180 Tage hier)
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
Reisen +
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#1030637 - 04/06/14 05:58 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: robrad]
Axurit
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In Antwort auf: robrad
gib mal bei google 180 tage und Abmelden in Deutschland ein, da gibt es Seitenweise Belege von Auswanderern, Steuerbüros … Ich habe es 2010 recherchiert bezüglich eines längeren Auslandaufenthalts.
Diese Grenze ist meines Wissens nirgends explizit festgelegt, aber es leuchtet ein, dass im Zweifelfall der gewöhnliche Aufenthalt dort angenommen wird, wo man sich mehr als 50% des Jahres aufhält. Der Irrtum, dem viele unterliegen, ist allerdings, dass Krankenkasse, Steuer und andere Stellen sich darauf verlassen, ob man in D mit Wohnsitz gemeldet ist oder nicht. Vielmehr zählen die tatsächlichen Verhältnisse, die An-/Abmeldung ist nur eines von mehreren Indizien für einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. dessen Nichtvorhandensein. Wenn man mehr als 180 Tage im Ausland ist, kann man trotzdem bei den Eltern gemeldet sein, hat damit aber nicht automatisch seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort.

Ich halte übrigens pauschale Aussagen wie du sie hier machst, für recht gewagt und für die Betroffenen irre führend. Der Abschluss einer privaten KV während des Auslandsaufenthalts
reicht grundsätzlich nicht aus, um bei der Rückkehr Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche KV zu haben. Dass eine einzelne Kasse das einem Mitglied kulanterweise so zusagt, mag sein, begründet aber keinen einklagbaren Anspruch für Dritte. Wer bei der Rückkehr über 55 ist, der sollte sich da nicht auf eine mündliche Aussage eines Sachbearbeiters verlassen. Hinzu kommt, dass Fehlzeiten in den letzte 20 Jahren vor dem Renteneintritt ggf. dazu führen können, dass man sich als Rentner freiwillig in der GKV versichern muss, was zum Beispiel bedeutet, dass man auf Kapital- und Mieteinkünfte den vollen KV-Beitrag bezahlen muss.

Grüße
Rainer

Zeiten der Nichtversicherung
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#1030733 - 04/07/14 05:59 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: robrad]
Seghal
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Für Niedersachsen gilt zumindest:
Niedersächsisches Meldegesetz (NMG)
§ 9 Allgemeine Meldepflicht
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
In Aurich ist's schaurig, in Leer noch mehr. (norddeutsches Sprichwort)
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#1030750 - 04/07/14 07:19 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Seghal]
Axurit
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In Antwort auf: Seghal
Für Niedersachsen gilt zumindest:
Niedersächsisches Meldegesetz (NMG)
§ 9 Allgemeine Meldepflicht
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Klar. Und wie definiert der Niedersachse "ausziehen". Wenn du noch ein Zimmer unterm Dach bei Papa und Mama oder bei deiner Ex hast, bist du dann ausgezogen? Wenn nicht, reicht dann auch ein Kleiderschrank im Hobbykeller eines Kumpels?
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#1030763 - 04/07/14 08:02 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Axurit]
Uwe Radholz
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Es sind nicht Fehlzeiten innerhalb der letzten 20 Jahre, die den Eintritt in die Pflichtversicherung der Rentner verhindern könnten. Exakter gesagt gilt die 9/10 Regelung. Das heißt, als Rentner pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, wer 9/10 der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war. Gerechnet wird das von der erstmaligen Aufnahme einer Arbeit bis zum Renteneintritt.
Wenn also mit 17 eine Ausbildung begonnen und mit 67 in Rente gegangen wird , sind die letzten 25 Jahre entscheidend. 9/10 davon müssen pflichtversichert sein wobei Arbeitslosigkeit und HIV auch zählen.

Wie sich die neuen gesetzlichen Regelungen, die ausschließen sollen, dass ein Bundesbürger keine Krankenversicherung hat, tatsächlich auswirken, vermag ich nicht zu beurteilen. Vielleicht hat es Forumistos, die bei einer GKV arbeiten oder/und die aktuelle Rechtsprechung kennen?

Meines Wissens ist der Kontrahierunszwang der Kassen, also der Zwang, Menschen aufzunehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, noch gestärkt worden? Dies ist also bei Berufstätigkeit mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug und Grundsicherungsbezug immer der Fall. Problematisch ist tatsächlich eine Vorversicherung in einer privaten Krankenvollversicherung, was hier aber zu weit in der Darstellung geht. Hier spielen die von Dir angeführten 55 Jahre eine Rolle. Im Prinzip ist die Rückkehr in die gesetzliche verboten, mit Ausnahme solcher Menschen, die innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens der Hälfte der Zeit in der GKV pflichtversichert waren (nicht freiwillig!) Welche Bedeutung eine Anwartschaft in einer gesetzlichen Kasse haben soll, ist mir daher auch noch vollkommen schleierhaft.

Edited by Uwe Radholz (04/07/14 08:06 AM)
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#1030773 - 04/07/14 08:32 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Uwe Radholz]
Juergen
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In Antwort auf: Uwe Radholz
Hier spielen die von Dir angeführten 55 Jahre eine Rolle. Im Prinzip ist die Rückkehr in die gesetzliche verboten, ............
Es gibt wohl eine Ausnahme. Wenn Du nach dem 55. Geburtstag einen Tag sozialversicherungspflichtig in Österreich gearbeitet hast, muss dich die GKV auch nehmen, da Deutschland ein Anerkennungsabkommen mit Österreich hat. Ob das für andere Länder in der EU auch gilt, weiss ich nicht. (Stand der Info ist von 2010)
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
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#1030781 - 04/07/14 08:50 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Uwe Radholz]
Axurit
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Hallo Uwe,

In Antwort auf: Uwe Radholz
Es sind nicht Fehlzeiten innerhalb der letzten 20 Jahre, die den Eintritt in die Pflichtversicherung der Rentner verhindern könnten. Exakter gesagt gilt die 9/10 Regelung. Das heißt, als Rentner pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, wer 9/10 der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war.

Mit den 9/10 und der zweiten Hälfte hast du Recht. Allerdings werden dabei auch Zeiten, in denen man freiwillig oder familienversichert war, mit berücksichtigt. 20 oder 25 Jahre dürften in den meisten Fällen als Grundlage für eine grobe Bewertung passen. Bei einer zweijährigen Abwesenheit in der zweiten Hälfte des Berufslebens kommt man also schnell mal unter die 9/10-Schwelle.

In Antwort auf: Uwe Radholz
Hier spielen die von Dir angeführten 55 Jahre eine Rolle. Im Prinzip ist die Rückkehr in die gesetzliche verboten, mit Ausnahme solcher Menschen, die innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens der Hälfte der Zeit in der GKV pflichtversichert waren (nicht freiwillig!)

Ich denke, es ist etwas komplexer (klick) aber ich wollte ja auch nur darauf hinweisen, dass Vorsicht angebracht ist und jeder seinen Einzelfall gründlich prüfen sollte. Wenn man nach zwei Jahren Abwesenheit noch ein halbes Jahr nicht versichert ist, dann hat man die hier ins Spiel kommenden 2,5 Jahre schon erreicht. Das Hauptproblem sehe ich darin, dass man in der Regel vor der Abreise keine verlässliche, belastbare oder gar einklagbare Zusage bekommt.
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Off-topic #1030800 - 04/07/14 10:11 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Frankenradler]
dhomas
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In Antwort auf: Frankenradler
Also, das ist ein seehr gewagter Schnellschuss mit dem Alg1 Recht! So wie es dasteht, ist es die Aufforderung zum grenzwertigen Sozialbetrug!


Mal immer langsam, so wie es dasteht wird überhaupt nichts betrogen oder erschlichen. Man bekommt ja kein Geld wenn man weg ist. Erst nach Rückkehr ist man regulär arbeitslos und die verdienten Leistungen stehen einem zu. Grenzenlos hat's schon ganz schön geschrieben.

Für die anderen Stammtischer: ALG1 ist eine Versicherungsleistung und kommt nicht aus Steuermitteln (anders als Hartz4). Es ist also der gleiche Fall wie wenn jemand freiwillig kündigt (und dann nach Sperrfrist auch Anspruch auf Auszahlung hat). Übrigens, auch wenn man im Ausland ist wird der spätere Gesamtanspruch trotzdem um die 3 Monate Sperrfrist gemindert.

Wie alle gleich wieder glauben man würde ihr Geld klauen, ohne überhaupt zu lesen was geschrieben wurde.

Edited by dhomas (04/07/14 10:18 AM)
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#1030803 - 04/07/14 10:24 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Axurit]
dhomas
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In Antwort auf: Axurit
Das Hauptproblem sehe ich darin, dass man in der Regel vor der Abreise keine verlässliche, belastbare oder gar einklagbare Zusage bekommt.


Die beste Chance, so wurde mir geraten, ist tatsächlich die Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt. Die können angeblich meistens dafür sorgen dass man wieder in die GKV reinkommt. Das war für mich eigentlich ausschlaggebend. ALG beziehe ich z.B. gar nicht, weil die mir nur irgendwelche Jobs vorschlagen an denen ich nicht interessiert bin zwinker Da mache ich die Arbeitssuche lieber privat.
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#1030818 - 04/07/14 10:56 AM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: dhomas]
zaher ahmad
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Und wo liegt dann der Vorteil der Arbeitslosmeldung? Wenn Du kein ALG bekommst, interessiert sich das Arbeitsamt doch auch nicht dafür, wie Du Deine Krankenkasse bezahlst?

Grüße

zaher
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#1030858 - 04/07/14 01:16 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: zaher ahmad]
dhomas
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Eigentlich nur darin dass das Arbeitsamt die Anmeldung bei der Krankenkasse für dich übernimmt, und du selbst nicht mit der Kasse verhandeln musst. Angeblich. Wenn du dann dich wieder bei der Agentur abmeldest bist zu zumindest schon in die Kasse deiner Wahl aufgenommen, und kannst ab da freiwillig zahlen (sind glaube ich gute 100 Euro im Monat wenn man nichts verdient).

Vielleicht nimmt es sich aber auch nichts. Ich hatte nur mal so was gelesen und das dann gemacht.

Edited by dhomas (04/07/14 01:19 PM)
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#1030860 - 04/07/14 01:31 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: dhomas]
zaher ahmad
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Nix genaues weiß man also nicht...

Danke,

zaher
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Off-topic #1030958 - 04/07/14 09:05 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: dhomas]
Axurit
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In Antwort auf: dhomas

Für die anderen Stammtischer:

Was ist denn das für ein Ton?
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#1031613 - 04/09/14 01:13 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: Simmer]
fahrradflo
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ein weiterer Aspekt:

Falls du unterwegs einen neuen Reisepass brauchst, aus welchen Gründen auch immer:
Es ist billiger und schneller wenn du nicht mehr in Deutschland gemeldet bist und einen Abmeldungsbescheid vorlegen kannst.

Bist du noch in D gemeldet, ist die Botschaft nicht zuständig, erhebt eine Extra Gebühr, und muss erst Rücksprache mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt halten.

Die Abmeldung des Wohnsitzes geht oftmals online, auch aus dem Ausland heraus.

Für manche Leute wichtig: wenn du dich abmeldest hast du kein Wahlrecht mehr.
Discovering the world on a bicycle

www.onemanonebikeoneworld.com/de
-----------------------------------

Film: Frei wie ein Känguru
https://vimeo.com/163070837
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#1031648 - 04/09/14 03:15 PM Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? [Re: fahrradflo]
zaher ahmad
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In Antwort auf: fahrradflo
ein weiterer Aspekt:

Falls du unterwegs einen neuen Reisepass brauchst, aus welchen Gründen auch immer:
Es ist billiger und schneller wenn du nicht mehr in Deutschland gemeldet bist und einen Abmeldungsbescheid vorlegen kannst.

Bist du noch in D gemeldet, ist die Botschaft nicht zuständig, erhebt eine Extra Gebühr, und muss erst Rücksprache mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt halten.

Das stimmt nicht. Den Auslandszuschlag bei Amtshandlungen im Ausland zahlst Du immer, das ist in der Gebührenordnung so festgelegt und hat mit Deinem Wohnsitz nichts zu tun. Ebenso bekommst Du auch mit innerdeutschem Wohnsitz bei jeder deutschen Botschaft einen neuen Pass, wenn Du begründest, warum Du den nicht zu Hause beantragen kannst (Klassiker ist Passverlust, aber auch Langzeitreise wird anerkannt). Es dauert eben 4-6 Wochen wie sonst auch, plus Postlaufzeit.

Grüße

zaher
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