Posted by: grenzenlos
Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? - 04/02/14 06:57 AM
In Antwort auf: Frankenradler
In Antwort auf: dhomas
Wenn du möchtest kannst du dich vor Abreise arbeitslos melden, dann verfallen die Ansprüche nicht und alle Sperrfristen laufen ab während du weg bist. Dann bekommst du ab dem 1. Tag der Rückkehr Geld und gratis Versicherung.
Also, das ist ein seehr gewagter Schnellschuss mit dem Alg1 Recht! So wie es dasteht, ist es die Aufforderung zum grenzwertigen Sozialbetrug! Da würde ich doch schon mal vorher das Gesetz genau lesen: arbeitslos i.S. SGB III ist nur, wer arbeiten will (und kann), der TE will aber reisen! Die Fristen laufen auch nicht einfach aus, sondern es wird von der Agentur nachgehakt, es gibt Mitwirkungspflichten SGB I Par. 60 ff und so weiter.
Die Frage einer KV nach der Rückkehr beantwortet sich spätestens mit Wiederaufnahme einer Arbeit. Entweder der TE ist dann pflichtversicherter Arbeitnehmer oder er kann sich freiwillig versichern (bei entsprechendem Verdienst) oder privat versichern.
Ist kein Schnellschuss, denn man muss im AA nur angeben, dass man für unbestimmte Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und somit auch keine Bezüge erhält. Dies gilt für 4 Jahre. Wenn man sich innerhalb der 4 Jahre rückmeldet, also dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht, beginnen dann auch die gesetzlichen Bezüge. Man ist ja wieder da, steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, will ja wieder arbeiten
