Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden?

Posted by: Axurit

Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? - 04/06/14 05:58 PM

In Antwort auf: robrad
gib mal bei google 180 tage und Abmelden in Deutschland ein, da gibt es Seitenweise Belege von Auswanderern, Steuerbüros … Ich habe es 2010 recherchiert bezüglich eines längeren Auslandaufenthalts.
Diese Grenze ist meines Wissens nirgends explizit festgelegt, aber es leuchtet ein, dass im Zweifelfall der gewöhnliche Aufenthalt dort angenommen wird, wo man sich mehr als 50% des Jahres aufhält. Der Irrtum, dem viele unterliegen, ist allerdings, dass Krankenkasse, Steuer und andere Stellen sich darauf verlassen, ob man in D mit Wohnsitz gemeldet ist oder nicht. Vielmehr zählen die tatsächlichen Verhältnisse, die An-/Abmeldung ist nur eines von mehreren Indizien für einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. dessen Nichtvorhandensein. Wenn man mehr als 180 Tage im Ausland ist, kann man trotzdem bei den Eltern gemeldet sein, hat damit aber nicht automatisch seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort.

Ich halte übrigens pauschale Aussagen wie du sie hier machst, für recht gewagt und für die Betroffenen irre führend. Der Abschluss einer privaten KV während des Auslandsaufenthalts
reicht grundsätzlich nicht aus, um bei der Rückkehr Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche KV zu haben. Dass eine einzelne Kasse das einem Mitglied kulanterweise so zusagt, mag sein, begründet aber keinen einklagbaren Anspruch für Dritte. Wer bei der Rückkehr über 55 ist, der sollte sich da nicht auf eine mündliche Aussage eines Sachbearbeiters verlassen. Hinzu kommt, dass Fehlzeiten in den letzte 20 Jahren vor dem Renteneintritt ggf. dazu führen können, dass man sich als Rentner freiwillig in der GKV versichern muss, was zum Beispiel bedeutet, dass man auf Kapital- und Mieteinkünfte den vollen KV-Beitrag bezahlen muss.

Grüße
Rainer

Zeiten der Nichtversicherung