Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden?

Posted by: Axurit

Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? - 04/07/14 08:50 AM

Hallo Uwe,

In Antwort auf: Uwe Radholz
Es sind nicht Fehlzeiten innerhalb der letzten 20 Jahre, die den Eintritt in die Pflichtversicherung der Rentner verhindern könnten. Exakter gesagt gilt die 9/10 Regelung. Das heißt, als Rentner pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, wer 9/10 der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war.

Mit den 9/10 und der zweiten Hälfte hast du Recht. Allerdings werden dabei auch Zeiten, in denen man freiwillig oder familienversichert war, mit berücksichtigt. 20 oder 25 Jahre dürften in den meisten Fällen als Grundlage für eine grobe Bewertung passen. Bei einer zweijährigen Abwesenheit in der zweiten Hälfte des Berufslebens kommt man also schnell mal unter die 9/10-Schwelle.

In Antwort auf: Uwe Radholz
Hier spielen die von Dir angeführten 55 Jahre eine Rolle. Im Prinzip ist die Rückkehr in die gesetzliche verboten, mit Ausnahme solcher Menschen, die innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens der Hälfte der Zeit in der GKV pflichtversichert waren (nicht freiwillig!)

Ich denke, es ist etwas komplexer (klick) aber ich wollte ja auch nur darauf hinweisen, dass Vorsicht angebracht ist und jeder seinen Einzelfall gründlich prüfen sollte. Wenn man nach zwei Jahren Abwesenheit noch ein halbes Jahr nicht versichert ist, dann hat man die hier ins Spiel kommenden 2,5 Jahre schon erreicht. Das Hauptproblem sehe ich darin, dass man in der Regel vor der Abreise keine verlässliche, belastbare oder gar einklagbare Zusage bekommt.