Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden?

Posted by: Axurit

Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? - 04/07/14 07:19 AM

In Antwort auf: Seghal
Für Niedersachsen gilt zumindest:
Niedersächsisches Meldegesetz (NMG)
§ 9 Allgemeine Meldepflicht
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Klar. Und wie definiert der Niedersachse "ausziehen". Wenn du noch ein Zimmer unterm Dach bei Papa und Mama oder bei deiner Ex hast, bist du dann ausgezogen? Wenn nicht, reicht dann auch ein Kleiderschrank im Hobbykeller eines Kumpels?