Posted by: Axurit
Re: 2 Jahre unterwegs - Wohnsitz ab-/ummelden? - 04/07/14 07:19 AM
In Antwort auf: Seghal
Für Niedersachsen gilt zumindest:
Niedersächsisches Meldegesetz (NMG)
§ 9 Allgemeine Meldepflicht
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Niedersächsisches Meldegesetz (NMG)
§ 9 Allgemeine Meldepflicht
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.