Hallo!
Nachdem ich heute morgen auf dem Arbeitsweg mit dem Rad auf einer glitschigen Fahrbahnstelle ausgerutscht, zu Fall gekommen bin und nach dem Zunähen einer 3cm langen Platzwunde an der Schläfe wieder beim Arbeitgeber erschien, wurde ich mit einer sehr deftigen Moralpredigt empfangen. Der Inhalt war etwa so, daß man mir verbot, bei diesem Wetter mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, weil das allgemein zu gefährlich sei.
Dürfen die das? Wenn ich weiter führe, drohte man mit Konsequenzen, die man jedoch nicht konkretisierte. Es sei falscher Ehrgeiz, bei diesem Wetter den Arnbeitsweg mit dem Fahrrad zu fahren und man hätte schon im Fahrplan nachgeschaut, daß ich wahrlich auch keine Ausrede hätte, nicht den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen.
Kopfschüttelnde Grüße!
Uwe