Nur mal eine rein hypothetische Überlegung, ob ein Arbeitgeber sich in meine Arbeitswegauswahl einmischen kann.
Nehmen wir mal den bekloppten Fall an, ich hätte auf meinem Arbeitsweg eine tiefe Schlucht und ich würde sie, um abzukürzen, mit einem Hochseilballanceakt überqueren...
Ich könnte mir denken, das da im Falle des Falles, nicht nur der Versicherungsschutz weg ist, sondern auch die Lohnfortzahlung in Frage stünde.
Und wenn das hier zutrifft, dann sind alle anderen Fälle nur eine Abwägungs und Ermessens Frage. Oder?
Aber auf Radfahren würde das wohl nur bei richtigem Glatteis zutreffen.
Sturz an einer glatten Asphaltnaht zählt wohl nicht zu vorsätzlichem Leichtsinn.
schlüpfrige Grüße
Wolf