In Antwort auf: RuhrRadler
Die Seegrundstücksfrage ist der klassische Fall für einen Interessenausgleich.
Wenn Du oder Deine Vorfahren für Seegrundstück mit Seezugang bezahlt haben (oft sogar satt an die Gemeinde), hast Du ein Recht auf den Seezugang. Und wenn Du, aufgrund übergeordneter Interessen, dazu gezwungen wirst, darauf zu verzichten, steht Dir eine Entschädigung zu.

In den meisten Fällen geht es ja gerade nicht darum, dass dem Grundeigentümer der Seezugang verwehrt werden soll. Auch wenn ein für die Allgemeintheit geöffneter Weg am Seeufer entlangführt hat der Grundbesitzer ja weiterhin seinen Zugang und kann ihn nach Belieben nutzen. Er ist nur nicht exklusiv.
Was Du hier meinst, ist ein exklusives Zugangsrecht. Davon wird aber im Grundbuch nichts zu finden sein. Da steht eher was über Wege- und sonstige Nutzungsrechte, aber auch diese können sich im Laufe der Zeit durch Duldung ergeben haben und weiter Bestand haben ohne dass sie ausdrücklich irgendwo notiert sind.

Grüße

zaher